Gardeny (Komturei, Spanien)
Burg und Marien-Kirche von Gardeny Anfang des 21. Jhs (Bildquelel/Copyright: Josep Simona und Jfuguetsans, Wikimedia,CC BY-SA 4.0)
Nach der Eroberung der katalanischen Stadt im Jahre 1149 erhielten die Templer hier einige Ländereien übereignet und begannen sofort mit dem Bau der Befestigungen und der Unterstützung der Rekultivierung der Gegend. Zur Komturei gehörten noch Häuser und Besitzungen in Escarabat, Monlleó, Segriá, Torre de Bafes und Urgel, zahlreiche Gärten und Mühlen.
Ab 1151 wohnten Templer in der Burg und spätestens 1156 residierte in Gardeny ein Komtur. Gardeny wurde zum Haupthaus der Ordensprovinz. Die Burg besaß ein eigens eingerichtetes 'Schatzhaus', in welchem dem Orden zur Verwahrung übergebene Pretiosen und Gelder gelagert werden konnten. 1176, 1212, 1281, 1286, 1294 und 1303 wurden Provinzialkapitel in dieser Niederlassung abgehalten. Einiges deutet daraufhin, daß Gardeny auch eine Art 'Altenheim' für alte und kranke Ordensbrüder der Provinz unterhielt. Etwa 25 Templer maximal lebten im Haus von Gardeny. Ab Mitte des 12. Jahrhunderts gab es einen speziell für die zahlreichen Mühlen im Land von Rosselló und Segrià zuständigen Ordensbruder. Die Mühlen (Getreide- Öl- und Walkmühlen wurden von Pächtern betrieben, die Naturalabgaben oder Geldpacht zu zahlen hatten.
Wie in anderen Komtureien auch, gab es in Gardeny Konflikte mit den umliegenden Territorialmächten um finanzielle und jurisdiktionelle Rechte. Ende des 12. Jh.s kam - ausgehend von Streitigkeiten über Grenzen und Wasserrechte - es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Pächtern der Templer und der Johanniter - die Angelegenheit kam sogar vor den König, der entschied, beide Parteien sollten auf das Evangelium schwören, die jeweils gestohlenen Güter zu restituieren. Des weiteren musste ein Kleriker abgestellt werden, der ein Jahr lang die Totenmessen für die während der Kämpfe umgekommenen zu lesen hatte. (Urkunde, Quelle: Sarobe i Huesca, Collecció diplomàtica Gardeny II, S. 940f))
Konflikte gab es auch mit dem Bischof von Lleida seit Entstehung der Komturei von Gardeny. Im Zentrum der Auseinandersetzungen standen unter anderem der Status von Kirchen innerhalb des Gebiets der Niederlassung, und damit in Verbindung, Begräbnisrechte und Gelder. Der Streit schloß auch die Komturei und Burg von Monzón ein. 1264 gipfelte der Konflikt in Gewaltätigkeiten ausgehend von den Leuten des Bischofs, ein Fall der schließlich vor ein Schiedsgericht, bestehend aus dem Abt von Poblet und dem Bischof von Saragossa gebracht wurde.
1288 exkommunizierte der Bischof von Lleida die Kleriker im Haus von Gardeny, nachdem die Templer sich geweigert hatten, eine Subsidie für den König zu bezahlen, und einige Jahre darauf exkommunizierte der Bischof sogar den Provinzmeister während eines Streites über Steuern für die Universität von Lleida und es kam zu Tätlichkeiten im Gebiet von Monzón - ein klarer Verstoß gegen die päpstlichen Privilegien für den Orden. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts hatte die Komturei von Gardeny erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, da ihre Pächter ihre Zahlungen nicht einhielten, und sah sich nicht mehr in der Lage, die dem Provinzmeister schuldigen Gelder abzuführen. Grund war eine Verarmung der Bevölkerung aufgrund königlicher Zusatzbesteuerung, aber auch die Erschöpfung des Bodes nach über einem Jahrhundert intensiver Nutzung. So wurden gegen Ende des 13. Jh.s die zu leistenden Pachtabgaben teilweise verringert.
Konflikte gab es auch mit den in Alguaire ansässigen Johannitern, die im März 1307 in einem Heerzug Dalmau de Timors (Statthalter des Provinzmeisters) gegen die Johanniterburg gipfelten. König Jaume II. ergriff Partei der Johanniter und befahl den Templern die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens. Bereits einige Monate später gab es erneut tätliche Auseinandersetzungen zwischen Leuten des Tempels und des Hospitals, wobei letztere, wie die Urkunde sagt, durchaus in böser Absicht gehandelt hätten (manu armata et deliberato proposito venerunt ad dictum locum de Villanova et alia loca dicti Templi (...) ut (...) interfecerunt et quosdam alios vulnerarunt et talas et dampna ac malefficia quamplurimum in locis ipsis fecerunt). Dalmau de Timor beschwerte sich beim König, dass der für eine Strafexpedition eingesetzte Vogt von Lleida zwar genug Leute gehabt habe, um eine Anzahl Pächter der Templer festzusetzen, als es aber an die Verfolgung der Pächter der Johanniter gegangen sei, mangelnde Personen und Mittel vorgeschützt habe. Nach weiteren Tätlichkeiten und Anrufung des Königs unternahm der Vogt von Lleida im September 1307 schließlich eine Strafexpedition gegen die Johanniter von Alguaire.
Nach der Gefangennahme der Templer und der Einziehung ihres Besitzes im Zuge des Prozesses in Aragon wurde die Komturei Gardeny ab August 1308 von Pere de Cardona aus Lleida verwaltet, gemeinsam mit Corbins, Torres de Segre und Gebut. 1309 wurden die Einkünfte der Getreidemühlen im Segrìa verkauft, ebenso die Einfkünfte von Vilanove de Riudovelles, Alcanís, Rosselló, Torrefarrera, La Grallera und Malpartit. 1317 kam Gardeny an die Johanniter.
Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Anlage zu einer Festung um- und überbaut. Erhalten und zu besichtigen sind jedoch noch der zweistöckige, spitztonnengewölbte Hauptbau und die Kapelle, eine Halle mit polygonaler Apsis, aus der Templerzeit. In der Kapelle befinden sich Reste von Fresken aus dem späten 13. Jahrhundert, die Marmorplatten imitieren und damit an venezianisch-byzantinische Traditionen anschließen (Marmor galt nicht nur als Zeichen absoluten städtischen Luxus in Rom und Byzanz sondern darüber hinaus als wundertätige Substanz).
Siegel von Gardeny: (erhalten in einem Exemplar Anf. d. 14. Jh.s) zeigte ein Kreuz mit zwei Sternen links und rechts oberhalb des Querarmes und zwei Wappen mit Kreuzen unterhalb des Querarmes. (Quelle: Sigillografia Catalana, S. 474.)
Komture von Gardeny (nach Forey, Templars in the Corona of Aragon):
1160-1161 Pere
de Cartella
1164-1175 Aymeric
1175 Bernat de Cornelia
1176-1177 Ramon de Concabella
1177 Miro de Trilla
1178 Pere Uchor
1178-1180 Pere de Colonges
1180-1185 Bernat de Albespino
1186-1189 Bezo
1190-1195 Bernat de Ciaret
1196 Pere de Aguda
1196-1197 Bernat de Seron
1198 Pere de Aguda
1199-1200 Bernat de Ciaret
1200 Pere de Aguda
1201-1203 Guillem Amil
1203-1206 Bernat de Ciaret
1206-1212 Guillem de Montrodón
1212-1215 Ramon Berenguer de Ager
1215-1216 Bernat de Ciaret
1216-1221 Godefrey de Castellnou
1222-1223 Ramon de Cervera
1223-1228 Ramon de Serra
1228-1230 Jordan de Peralta
1230 Rigald de Roca
1231-1233 Guillem de Monte
1233-1239 Pere de Campfet
1239-1243 Guillem de Cardona
1243 Pere Jimenez
1244 Pons de Oltrera
1245 Bernat de Altarriba
1246-1247 Guillem de Anglesola
1247-1249 Guillem de Tordo
1249-1251 Bernat de Altarriba
1251-1252 Guillem de Alcala
1252-1254 Jayme de Timor
1254 Guillem de Alcala
1255-1260 Ramon Berenguer de Ager
1260-1261 Bernat de Altarriba
1261-1262 Ramon Berenguer de Ager
1265-1267 Pere de Queralt
Vacant Aug.-Sept. 1267; Jan. 1268
1268-1269 Bernat de Altarriba
1269-1271 Arnold de Timor
Vacant July 1271
1271 Ramon deBaco
Vacant Feb. 1272; April 1272
1272-1274 Ramon deBaco
1274-1284 Guillem de Miravet
1284-1286 Pere de Tous
1286-1290 Bernat de Montoliu
1290-1292 Pere de Villalba
1292 Arnold de Timor
Vacant May 1293
1294-1297 Ramon Oliver
1297-1298 Pere de Villalba
1298-1301 Arnold de Torroella
Vacant 1302-7
1307 Arnold de Banyuls
- Bertran Roigé, P.: Gardeny: els Templers a Lleida, in: Lleida. La ciutat dels dos turons, 10-42.
- Fuguet Sans, J.: Els castels tempers de Gardeny i Miravet i el seu paper innovador en la poliorcética i l'arquitectura calalanes del segle XII, in: Acta historica archeologica medievalia 13 (1992), 353-374.
- Pifarré Torres, D.: L'explotació dels bens territorials de la comanda templera de Gardeny de Lleida, in: Actes de les primeres jornades sobre els ordes religioso militares als paisos Catalans, Zaragoza 1994, 111-116.
- Salvadó, S.: The perception of Byzantine Iconography in the Order of the Knights Templars in Arago-Catalonia, in: Damien / Dehoux, Esther (Hrsg.): Images et ornements autour des ordres militaires au Moyen Âge, Toulouse 2016, S. 169-180, bes. S. 177f.
- Sarobe i Huesca, R.: Col·lecció diplomàtica de la Casa del Temple de Gardeny (1070 - 1200), 2 Bde, Lleida 1998.
- Sarobe i Huesca, R.: Història de Rosselló de Segrià, Bd. 1: El templs dels templers (1149-1307), Lleida 2011. Zu den Konflikten mit den Johannitern s. ibid. S. 280-284.
Gaston (Komturei, Armenien)
Diese im heutigen Armenien gelegene Festung wurde den Templern um 1130 übereignet. 1188 war die Garnison gezwungen, sich Saladin zu ergeben. Moslemische Truppen besetzten den Platz, wurden aber 1191 ihrerseits durch die Männer König Leos II. von Armenien, Anwärter auf das Fürstentum von Antiochia, vertrieben. Im Anschluss weigerte sich Leo, die strategisch vorteilhaft gelegene Festung dem Orden zurückzugeben. Es kam zu Auseinandersetzungen mit Bohemund II., Fürst von Antiochia, an dessen Ländereien der strittige Besitz grenzte. Die Templer stellten sich auf die Seite Bohemunds II. von Antiochia, um den Anspruch auf ihre ehemalige Festung zu bekräftigen. Nach dem Einschalten von Papst Innozenz III. auf Drängen der Templer folgten lange und schwierige Verhandlungen, und erst 1215 oder 1216 wurde Gaston dem Orden restituiert. 1268 wurde die Festung durch die Brüder selbst verwüstet und verlassen, nachdem klar geworden war, daß sie gegen die Truppen Sultan Baybars nicht würde standhalten können. Für diese Entscheidung, die ohne Genehmigung ihrer Oberen getroffen worden war, wurden alle dortigen Templer, darunter Gerard de Sauzet, damals Landkomtur von Antiochien, späterer Provinzmeister von Ungarn, von Gaston zur Strafe des Habitverlustes für die Dauer eines Jahres verurteilt.
Einige wenige bauliche Reste sind noch aus dem Kernbau des 12. Jahrhunderts vorhanden, der weitaus größere Teil der Ruine stammt aber aus dem Neubau nach 1216. Es handelt sich um eine tonnengewölbte Vierflügelanlage, von der heute noch drei Flügel halbwegs erhalten sind. Im Südflügel befand sich ein durchfensterter Saal, im Nordflügel eine Kapelle mit flachem Ostabschluss. Ein heute weitgehend zerstörter Aquädukt diente der Wasserversorgung. Östlich und südwestlich war eine zweite Verteidigungslinie vorgelagert.
Zustand der Ruine von Gaston (Baghras) heute (Bildquelle/Copyright: Godfried Warreyn, Wikimedia, CC BY 2.5).
- Barber, M.: Die Templer. Geschichte und Mythos, Berlin 2015, S. 138f.
- Lawrence, A. W.: The castle of Baghras, in: The cilician kingdom of Armenia, ed. Boase, T. S. R., Edinburgh 1978.
- Upton-Ward, J.: The surrender of Gaston and the rule of the Templars, in: The Military Orders, ed. Barber, M., Aldershot 1994, 179-188.
Gaudin, Thibaud (M)
Thibaud Gaudin war Adjudant des Meisters Guillaume de Beaujeu und übernahm in der turbulenten Zeit kurz nach dessen Tod bei der Verteidigung von Akkon 1291 das Kommando über den Orden und wurde erst einige Zeit später auf Zypern, wohin sich die Reste der Templer aus dem Heiligen Land zurückgezogen hatten, formell zum Ordensmeister bestimmt. Er amtierte nur bis April 1293.
Geheimalphabet
Es gibt keine mittelalterlichen Nachweise, dass die Templer eine Geheimschrift benutzt hätten.
Henri Grégoire (1750-1831), Republikaner und Bischof von Blois, publizierte eine mehrbändige Histoire des Sectes réligieuses, in der er sich auch dem Templerorden, genauer gesagt den Pariser Neutemplern widmete. Diese stellten ihm ihre Unterlagen zur Verfügung. Grégoire pupliziert ein aus Dreicken und Rhomben gebildetes "Templar-Geheimalphabet", das er zum Teil in diesen Dokumenten und "alten Siegeln" fand, über deren genaues Alter er aber kein eindeutiges Urteil fällt.
Die "Charta Transmissionis" ist in dieser Geheimschrift verfasst.
1840 publizierte C.-H. Maillard de Chamburg die "Statuts secrets" der Templer - worunter er allerdings keinesfalls unorthodoxe Lehren verstand, sondern die Retrais mit z. B. dem Strafsystem. Als Grundlage der Edition diente dem Forscher unter anderem ein Manuskript aus Paris (MS fr. 1977), auf dessen ersten Blättern er drei der kryptographischen Zeichen wieder zu erkennen glaubte. Moderne Untersuchungen und Ultraviolettlicht haben allerdings die Buchstaben wieder deutlich werden lassen und gezeigt, dass es sich nicht um Zeichen handelt. Auf den Seiten befinden sich Segens- und Heilsprüche der sogenannten weißen Magie, wie die zahlreichen Kreuzzeichen anzeigen.
Die ersten Seiten - nachträglich beschriftet - der Regelhandschrift BNF MS fr. 1977. (Bildquelle und Copyright: Paris, BNF, Gallica)
- Cerrini, Simonetta: La révolution des Templiers, 2009, S. 248ff.
- Grégoire, Henri: Histoire des sectes religieuses: qui sont nées, se sont modifiées, se sont éteintes dans les différentes contrées du globe, depuis le commencement du siècle dernier jusqu'à l'époque actuelle, Bd. II, Paris 1828, S. 392-428. Das Alphabet folgt nach S. 428.
Geheimstatuten
Von zahlreichen populärwissenschaftlichen Autoren und Schriftstellern werden "Geheimstatuten" des Templerordens postuliert, die sich auf eine von der katholischen Lehre unterscheidende Religion sowie auf einen "Orden im Orden" beziehen. Einer der frühesten Vertreter der Geheimbund-Theorie innerhalb des offiziellen Templerordens ist F. Nicolai (1783). Gerard de Sède behauptet in seinem Buch "Die Templer sind unter uns" (1962), dass der dänische Bischof Frederick Münter 1780 in den Archiven des Vatikan eine offizielle Regelfassung sowie besagte "Geheime Statuten", redigiert von einem gewissen "Meister Roncelin" gefunden habe. Dieser zweite Teil des Manuskripts sei jedoch "auf unerklärliche Weise verschwunden", wie er sich in einem Brief an den deutschen Templerforscher Wilcke geäußert habe. Erst 1877 sei es dem deutschen Gelehrten Theodor Merzdorf gelungen, die Handschrift "zufällig in Hamburger Privatarchiven" (leider erfolgt keine genauere Angabe des Standortes) wieder zu finden. Friedrich Münter (1761-1830), der angebliche Entdecker dieser kompromittierenden Geheimstatuten der Templer, war Theologe, Historiker, Archäologe, Mitglied und später Meister einer Freimaurerloge, Illuminat, befreundet mit einem römischen Kardinal und ab 1808 Bischof von Seeland. Er hinterließ zahlreiche theologische und kirchenhistorischer Werke von hohem Rang, unter anderem auch ein Abhandlung über die Geschichte der Templer und den gegen den Orden inszenierten Prozess, die 1794 erschien. Von Geheimstatuten oder sonstigem entdeckten kompromittierendem Material ist darin nirgends die Rede.
Das Schriftstück, welches Merzdorf für seine Edition benutzte, schien seiner Auskunft nach eine Kopie von Originalen zu sein, die "nach den am Rande stehenden Notizen in den Untersuchungsacten gegen den Templerorden (...) liegen und im Vaticanischen Archive abgeschrieben sein will". Die Handschrift habe offenbar - Merzdorf betont, dass sich hier nichts sicher nachweisen lasse - seit Beginn des 19. Jahrhunderts in St. Petersburg gelegen, von wo aus sie mit dem freimaurerischen Nachlass des Staatsrats Böber (Großmeister der Loge "Wladimir zur Ordnung" des schwedischen Systems) nach Hamburg an einen gewissen Dr. Buek gelangt sei, der sie wiederum der Hamburger Großloge übereignet habe, wo Merzdorf sie schließlich einsah. Merzdorf diskutiert die Frage, wer den Text gefälscht haben könnte und wandert hierbei die damals bekannten Kreise und Personen freimaurerischer und neotemplerischer Ideen ab. Zu einem abschließenden Ergebnis kommt er nicht, auch wenn er dazu tendiert, dass die Statuten echt seien. H. Prutz (1878) beweist akribisch, dass die Merzdorfschen Statuten eine Fälschung des 19. Jhds. sind. und wohl im Freimaurerumkreis entstanden.
Die "Merzdorfschen" Geheimstatuten bestehen aus drei Teilen, wobei Teil 1 die reguläre Ordensregel mit den bekannten 72 Punkten ist, versehen mit einigen Addenda zum Loskauf der Gefangenen und dem schuldigen Gehorsam an den Patriarchen von Jerusalem. Teil 2 nennt sich "Statuta Secreta", angeblich eingesetzt vom Präzeptor der Normandie Roger de Montaigu und Robert de Barris, Prokurator der Häuser in der Normandie, Teil 3 "Liber Consolamenti". Teil 4 enthielt weitere Regeln für geheime Erkennungszeichen und Passwörter von Meistr Roncelin. Der Text ist in Latein (das sich jedoch von der mittelalterlichen Sprachversion unterscheidet) abgefasst. Die einzelnen Paragraphen weisen deistische Züge auf. Es wird von einer Gleichheit der Religionen ausgegangen und die Templer in eine geistige Tradition mit Katharern, Waldensern und Freimaurern gestellt, die alle ebenfalls Zugang zum Kreis der Erwählten erlangen könnten. Die römische Kirche wird als "Synagoge des Antichrist" und "Neu-Babel" bezeichnet. Kandidaten sollten im Trivium und Quadrivium bewandert sein. Zwei verschiedene Aufnahmeriten werden genannt, darunter eine mit Elementen, die den Prozessprotokollen entlehnt sind (Verunehrung des Kreuzes und unsittliche Küsse). Bei der Aufnahme muss der Kandidat ein "Mosesgebet", ein "Jesusgebet" und schließlich gar das "Baphometgebet" sprechen. Der anschließend enthüllte "Baphomet" wird mit "Allah" angerufen. Anweisungen zu den "Geheimzeichen" und zur "Alchemie" beschließen die Merzdorfschen Statuten.
Ganz unabhängig von diesen heterodoxen Geheimstatuten wurden von einigen Autoren des 19. Jhs. auch die - völlig im Einklang mit der kirchlichen Lehren stehenden - sogenannten Retrais der Ordensregel als "Geheimstatuten" bezeichnet (z. B. Maillard de Chambure: Les Statuts sécrets - Er beruft sich übrigens ebenfalls auf Bischof Münter), was zunächst vielfach für Verwirrung sorgen kann.
Quelltext der Merzdorfschen "Geheimstatuten"
- Merzdorf, Th.: Die Geheimstatuten des Ordens der Tempelherren nach der Abschrift eines vorgeblich im Vatikanischen Archive befindlichen Manuscriptes zum ersten Male in der lateinischen Urschrift und in deutscher Übersetzung: ein Beitrag zur Geschichte des Tempelherrenordens und der Freimaurerei zur Ergänzung des Wilckeschen Werkes über den Tempelherrenorden, Halle 1877.
- Münter, F.:Münter, F.: Statutenbuch des Ordens der Tempelherren aus einer altfranzösischen Handschrift herausgegeben und erläutert, Berlin 1794 (Text online)
- Prutz, Hans: Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens. Eine kritische Untersuchung, Berlin 1879, S. 113-173. (Text Online)
- Sède G. De. : Die Templer sind unter uns, Frankfurt Main 1963.
Geldwesen
Die Templer verfügten über diverse Einkunftsquellen für Geld = Münzen: zum Einen Verkäufe von Vieh und landwirtschaftlichen Produkten, zum anderen Pachtzahlungen für die Benutzung von Weiden, Mühlen etc. im Besitz des Ordens. Einige Schenkungen erfolgten auch nicht in Form von Land oder Naturalien, sondern in einem festen Geldbetrag. Der französische König verpflichtete sich 1143 beispielsweise, den Templern jährlich 27 Livres zur Verfügung zu stellen. Weitere jährliche Zuwendungen von insgesamt 40 Livres folgten in den nächsten Jahren. Auch Mitglieder des Adels überschrieben dem Orden Teile ihrer Einkünfte aus Zöllen und Pachteinkünften. Darüber hinaus besaß der Orden zahlreiche Marktrechte in vielen europäischen Gemeinden. Von den muslimischen Gegnern im Kampf erstrittenes Beutegut durfte der Orden behalten - eine weiter Quelle von Einkünften.
Leider haben keine Rechnungsbücher aus den Komtureien überdauert. Ein großer Teil der Gelder wurde für den eigenen Bedarf der Ordenshäuser, vor allem aber für die zu für den Kampf in den Orient zu überweisenden sogenannten Responsiones verwendet - in Courval handelte es sich um einen jährlichen Betrag von 80 Livres tournoises. Gerade gegen Ende des 13. Jahrhunderts kam es jedoch des Öfteren zu Engpässen in den Ordenshäusern, so dass die schuldigen Gelder nicht gezahlt werden konnten.
Die Häuser des Templerordens in den diversen Provinzen dienten jahrzehntelang als sicheres Depot für Pretiosen und Gelder des lokalen Adels bis hin zu den regierenden Fürsten. Für fast 130 Jahre blieb der Pariser Temple das Finanzzentrum des Königreiches. Erst die Verwaltungsreform unter Philipp IV. und die komplexer werdende Finanzstruktur gipfelte schließlich in einer Trennung der beiden Kassen. In Paris verwalteten die Templer regelrechte "Girokonten" für ihre Kunden, die dort Geld abheben oder "Überweisungen" an Dritte tätigen konnten. Der Schatzmeister des Tempels übersandte den Kontoinhabern dreimal jährlich an festgesetzten Terminen "Kontoauszüge". Menschen, die für längere Zeit außer Landes gingen - auf einen Kreuzzug zum Beispiel - konnten ihre Vermögen im Temple deponieren und Anweisungen geben, welche Zahlungen wann und an wen in ihrer Abwesenheit zu erfolgen hatten. Versehen mit entsprechenden Urkunden, konnte sich der Kontoinhaber auch in einem Ordenshaus im Heiligen Land oder anderswo Summen auszahlen lassen. Zum Teil wurden auch Gelder vorgestreckt, für deren Zahlung der Bittsteller aber Bürgen und Sicherheiten geben musste. Nicht immer verfügten die Templer allerdings über die gewünschten Summen. Waren die Forderungen von Mitgliedern des Hochadels oder den Königshäusern besonders hoch, mussten die Templer sich ihrerseits Geld etwa von den italienischen Bankiers leihen. Auch die permanente Kriegssituation im Heiligen Land forderte hohe Summen für Logistik, Ausrüstung, Verpflegung und Burgenbau, bei dem nicht nur Ordensleute, sondern auch Lohnarbeiter beschäftigt waren.
Mehrfach bemächtigten sich Könige auch mit Gewalt der deponierten Gelder, wenn sie eine entsprechene Notlage eingetreten sahen und die Ordensbrüder als zahlungsunwillig empfanden. 1250 wurden auf dem Kreuzzug 30.000 Livres requiriert, um das Lösegeld für den in Gefangenschaft geratenen König französischen Louis IX. bezahlen zu können, 1263 griff der englische König Edward I. den Temple in London an und ließ die Schatzkammer plündern. 1289 musste der aragonesische König mit Konfiskation von Ordensländereien drohen, um den geforderten Kredit zu erhalten, und 1292 moniert sein Amtsnachfolger, dass die Templer eine Steuerforderung ignoriert hätten.
- Brunel, G.: Les Templiers et l'argent, in: Templiers. De Jérusalem aux commandiers de Champagne, Paris 2012, S. 104-109.
- Delisle, L.: Mémoire sur les Opérations financierès des Templiers, 1889.
- Demurger, Alain: Trésor des Templiers, Trésor du Roi, in: Pouvoir et Gestion. Cinquièmes rencontres, 29 et 30 Novembre 1996, Toulouse, S. 73-83.
- Demurger, Alain: Les ordres religieux-militaires et l’argent, in: Borchardt, Karl, Döring, Karoline, Josserand, Philippe, Nicholson, Helen (Hrsg.): The Templars and their Sources, London / New York 2017, S. 166-183.
- Forey, A. J.: Templars in the Corona de Aragon, Online
- Liermann, H. : Die Kirche und das Geldwesen, in: Zeitschrift f. d. gesamte Kreditwesen 13. Jhg, Heft 7, Frankfurt/Main 1960, S. 270-74.
- Piquet, J.: Des Banquiers au Moyen Age. Les Templiers. Etude de leurs opérations financières, Paris 1939. Online
- Theißen, F.: Die Finanzgeschäfte der Templer und ihr Beitrag zum Krieg im Nahen Osten (12.-14. Jahrhundert), Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 44. Jahrgang, Heft 2, 1995
Genf (Komturei, Schweiz)
Während der Templerorden bereits 1196 in der Diözese Genf bezeugt ist, stammt die älteste überlieferte Nachricht über eine Niederlassung in der Stadt erst aus dem Jahre 1277. Die Genfer Komturei befand sich an der Rue de Rive, unterhalb von St. Laurent in einem trockengelegten ehemaligen Überschwemmungsgebiet, wie Urkunden von 1305 bzw. 1306 bezüglich des Verkaufs der Fischereirechte an den Genfer Bischof belegen. Damit lag sie an einer der Hauptverkehrsstraßen Savoiens. Die umgebende Siedlung trug den Namen Faubourg du Temple. Zur Niederlassung gehörte vermutlich neben dem Konventsgebäude, der Kirche und dem Friedhof auch ein Hospital. Der moderne Straßenname Rue du Temple verweißt NICHT auf das Ordenshaus, sondern eine alte protestantische Kirche!
Die Genfer Niederlassung fiel mit ihren Besitzungen und Rechten 1313 an die Johanniter, gemäß der päpstlichen Verfügung Ad providam von 1312. 1534 wurden die Vorstädte inklusive der Templerniederlassung im Rahmen der Verbesserung der Stadtbefestigungen abgerissen. Der Säuberungsaktion fiel auch die ehemalige Templerkirche zum Opfer, bei der umstritten ist, ob sie über einen zentralen Grundriß verfügte.
Komture von Genf:
~ 1277 Pierre d'Orchans (Kaplan)
Genua (Komturei, Italien)
Die Templerkomturei von Genua findet 1156 erstmalig Erwähnung in einer Schenkungsurkunde. Die Übereignung von Geld oder Immobilien durch vornehme Bürger der Stadt setzte sich in den folgenden Jahrzehnten fort. 1239 ersuchte Papst Gregor IX unter anderem die Templer von Genua, einen Teil der Ausgaben für die Delegation der Stadt Genua nach Rom zu bezahlen.
Die Komturei lag an der Küste, außerhalb der Stadtmauern (bis zur Erweiterung 1336), an einer Straße, die durch die gesamte Stadt führte und sich dann parallel zur Küste fortsetzte. Die Kirche, deren Umbau/Erweiterung/Restaurierung um 1200 in Angriff genommen wurde, wie erhaltene Spendenurkunden belegen, war der Hl. Fides (S. Fede) geweiht. 1302 wird sie in einer Urkunde als Pfarrkirche bezeichnet. Spätestens im 13. Jh. befand sich auch ein Kai nahe der Niederlassung.
Nach dem Prozess wurde die Niederlassung durch die Johanniter übernommen - die Kirche S. Fede blieb aber der Anziehungspunkt für die Bürger, der sie unter den Templern offenbar gewesen war. In einem Testament von 1345 ist vermerkt, der Verfasser wünsche in S. Fede bestattet zu werden, in monumento antecessorum suorum. Die Kirche wurde nach dem Ende des Mittelalters mehrfach umgebaut und fiel 1788 teilweise einem Straßenneubau zum Opfer. Im 19. Jh. wurde der Rest des Gebäudes als Lagerraum genutzt; die Pfarrei wurde verlegt.
Komture (nach Bellomo):
~1244 Rogerio
Gerard de Rideford (M)
Siehe Ridefort, Gérard de
Gerland (Heiliger)
Gerland, der Anfang des 13. Jahrhunderts auf Sizilien lebte und deutscher oder polnischer Herkunft war, wurde von den Templern des Ordenshauses Santa Maria del Tempio bei Caltagirona verehrt. Dort befand sich auch seine Schädelreliquie. Seine Zugehörigkeit zum Templerorden ist strittig - ein Gemälde des 17. Jahrhunderts zeigt ihn in der Ordenstracht der Johanniter.
Gilbert Erail
Siehe Erail, Gilbert
Gorra (Komturei, Italien)
S. Martino in Gorra gehörte zunächst zu Chieri. Beide Häuser unterstanden einem gemeinsamen Komtur. Der 1203 dieses Amt versehende Ordensbruder war gleichzeitig Oberhaupt der Häuser von Turin, Chieri und Testona. Vor seiner Karriere im Orden hatte er unter anderem als Podestà in Chieri und Savigliano gewirkt.
Komture:
~1203 Rolando Bergognino (gleichzeitig Oberhaupt von Turin, Chieri und Testona)
~1268 Alberto di Canelli (gleichzeitig Oberhaupt von Asti und Chieri)
Quellen des Artikels und weiterführende Literatur s. Chieri
Grabplatten/Grabstätten
Nur wenige Grabplatten/Grabsteine aus dem Mittelalter sind erhalten, darunter auch einige von Templerwürdenträgern, die zweifelsfrei durch Inschrift identifizierbar sind. Sämtliche mit einem Kreuz oder einem Schwert verzierte Grabplatten pauschal als Templergrabstätten zu bezeichnen (und damit den Ort ihrer Auffindung als Templerniederlassung), ist ein Fehler zahlreicher alternativwissenschaftlicher Literatur. Auf keiner der erhaltenen nachweislichen Templergrabplatten findet sich ein Schwert, oder andere von Alternativhistorikern als typisch templerisch gehandelte Symbole.
Der Irrtum geht auf den Architekturtheoretiker Viollet-le-Duc zurück, der im 9. Band seines Lexikons erklärte „Die Grabplatten auf Templergräbern tragen gewöhnlich keine Inschrift, sondern nur ein einfaches griechisches Kreuz, einen Schild, und manchmal ein gleichschenkliges Dreieck." Er berief sich u.A. auf die Angaben in der 1864 erschienenen Historie des Chevaliers Templiers von Elizé de Montagnac, der wiederum Glasfenster in der Kirche von Brélévenez zugrundelegte - einem allerdings keineswegs gesicherten Templerbesitz. Die berühmte Grabplatte William Sinclairs, angeblicher Meister der Templer, in der Rosslyn Chapel, ist kein originales Objekt und nicht als Templergrab ausweisbar.
Die Grabplatte des Provinzmeisters von Portugal, Gualdim País (gest. 1195) trägt eine einfache Inschrift, die Grabplatten der Provinzmeister von Apulien/Sizilien Gioberto de Nicherio (gest. 1287) und Simon de Quincy (gest. 1307) zeigen die Inhaber der Grabstätte im Haushabit (also ohne Rüstung). Ebenso die Grabplatten des Priesters Etienne de Tilchâtel (gest. 1271) in der Komturei von Fontenotte und des Komturs von La Rochelle, Pierre de Liège (gest. 1269). Zeitgenössische Grabstätten der Johanniter weisen ähnliche Merkmale auf.
Reichhaltig gestaltete Grabstätten wie etwa in der Londoner Temple Church gehörten oft Wohltätern und Freunden des Ordens, die sich diesen privilegierten Platz mit Spenden 'erkauft' hatten. Einfache Ordensbrüder hatten wohl keine personalisierten Grabstätten und Grabsteine.
Grabplatten von Pierre de Liège (li.) und Simon de Quincy (re.)
- Cilli, Oronzo: I Templari di Barletta, Barletta 2002.
- Favreau, Robert: L'épitaphe de Pierre de Legé, commandeur du Temple de La Rochelle († 1269), in: Revue de la Saintonge et de l'Aunis, Bd. 8, 1982, S. 33-36.
- Grabplatte von Pierre de Liège. Onlineartikel auf templum-aeternum, 2008.
- Napp, Anke: Vom Ketzerprozess zur Metaverschwörung. Die Mythen um den Templerorden, Baden-Baden 2020.
- Nicholson, Helen: Memory and the Military Orders. An Overview, in: Fernandes, Isabel Cristina F. (Hg.): Entre Deus e o Rei. O Mundo dos Ordens Militares, Bd. 1, Palmela 2018, S. 17-28.
- Oursel, Raymond: La chapelle des Templiers de Fontenotte, in: Archeologia 11 (Juli-August 1966), S. 72-76.
Grabtuch von Turin
Ob das heute als Grabtuch von Turin (=Ganzkörperbild) bekannte Objekt mit dem als Mandylion von Edessa (=Kopfbild) bekannten identisch ist, wie erstmals Wilson (1978) behauptete, oder ob es sich hier um Original und zu einem Zeitpunkt angefertigte Kontaktreliquie/Kopie handelt, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Das Grabtuch tauchte Mitte des 14. Jhs. im Besitz einer Familie Charny auf, die es ohne weitere Angaben als "geschenkt" (conquis/acquis sind im Altfranzösischen synonym) deklarierte.
Fest steht auch, dass das Mandylion aus Edessa im Jahre 944 nach Konstantinopel überführt wurde. In den folgenden Jahrhunderten werden zumindest sowohl ein Mandylion als auch ein Grabtuch als unterschiedliche Reliquien in Konstantinopel aufgeführt: eine in der Farokapelle, eine im Blachernenpalast. Der Chronist Wilhelm von Tyrus vermerkt das Sindon um 1171
im "Palatium Constantinianum", wo es gemeinsam mit anderen Reliquien
dem König von Jerusalem Amalric ausgestellt wird. Der Chronist Robert
de Clary berichtet nach dem 4. Kreuzzug, in der Blachernenkirche sei die sidoines,
in die Christus bei seiner Grablegung gehüllt worden war, aufbewahrt
gewesen - doch liegt hier unter Umständen eine Verwechslung mit einem ebenfalls sidoyne genannten wunderwirksamen Velum vor einer Ikone. Auf jeden Fall ist unbekannt, was nach der Eroberung Konstantinopels aus dem Grabtuch und/oder dem Mandylion wurde.
Das im sogenannten Chartularium Culisanense enthaltene Schreiben eines byzantinischen Prinzen namens Theodoros Angelos Komnenos an Papst Innozenz
III. aus dem Jahr 1205, in dem er sich über den Verlust zahlreicher Kunstschätze und Reliquien - darunter das Grabtuch - beklagt, stellte sich als eine Fälschung aus dem 19. Jahrhundert heraus. Dies erwies eine philologische und diplomatische Analyse des nur als Abschrift erhaltenen Dokuments.
Diverse Autoren bemühen sich seit einigen Jahrzehnten, die Überlieferungslücke zu schließen und den Transfer des Grabtuchs nach Europa nachzuvollziehen. Vielfach wird hier der auch der Orden der Templer als missing link in Betracht gezogen. Die entsprechenden Thesen berufen sich dabei auf die Aussagen aus dem Templerprozess zu einem ominösen 'Idol', die Namensgleichheit des letzten Templerprovinzmeisters der Normandie mit dem ersten bezeugten Besitzer des Grabtuches Mitte des 14. Jahrhunderts und ikonographische Relikte.
Aufgrund der vorhandenen Quellenlage zur Familie Charny aus Burgund und dem 1314 gemeinsam mit Jacques de Molay in Paris verbrannten Templerprovinzial Geoffroi de Charny ist keineswegs mit Sicherheit oder auch nur mit großer Wahrscheinlichkeit zu entscheiden, ob letzterer tatsächlich Mitglied dieser Familie gewesen ist, und ob die Templer irgendetwas mit dem Transfer des Grabtuchs nach Frankreich zu tun hatten. Die urkundlichen Belege sprechen sogar eher gegen eine Verwandtschaft.
Diesbezügliche Recherchen in den burgundischen Archiven zeigen dies deutlich. Viele Orte in Frankreich, besonders im burgundischen Raum, tragen den Namen Charny oder Charnay. Die Familie des Grabtuchbesitzers Geoffroi I. de Charny war in Charny, Dép. Côte d'Or beheimatet. Der erste Herr von Charny war Pons, Sohn von Hugo de Mont-Saint-Jean und Elisabeth de Vergy. Pons de Charny (in den Urkunden wird sein Name Charnei geschrieben) war mit Sybille de Noyers verheiratet, die 1219 erstmals in einer Urkunde auftaucht, gemeinsam mit ihren Kindern Hugo, Polissa, Elisabeth, Agnes und Adela. Hugo (sein Name wird Charney, Charneyo oder Charnaio, ja sogar Charniaco geschrieben) erbte die Herrschaft. 1272 übernahm sein ältester Sohn Dreux das Lehen als Herr von Charny. Er starb wohl wenig später, offenbar ohne Nachkommen zu hinterlassen. Um 1294 taucht ein Jean de Charny auf, dessen Verwandtschaftsverhältnis zum Vorbesitzer des Lehens nicht geklärt ist. Jean de Charny hatte zwei Söhne, Dreux II. und Geoffroi, den späteren Eigentümer des Grabtuches. Dreux war Haupterbe von Charny ( sein Name wird Charny, Charnet, Charneyo geschrieben). Er starb bereits vor 1325. Irgendwelche Beziehungen dieser Familie zum Templerorden sind nicht nachweisbar.
Es ist möglich, daß das Grabtuch erst zu Beginn des 14. Jhs seinen Weg nach Frankreich antrat. Denn Jean de Charny, der Vater des Grabtuchbesitzers Geoffroi, begleitete im Jahre 1316 mit seinen beiden Söhnen Louis von Burgund auf dessen Feldzug nach Griechenland , wo Ferdinand von Mallorca unterstützt von den Katalanen seit 1315 die Macht usurpiert hatte. Auch dies ist aber lediglich eine Hypothese.
In einiger Quellen des Artikels und weiterführende Literatur wird auch immer wieder gern das vermeintliche Götzenbild der Templer, der "Baphomet" als Hinweis auf einen Besitz des Grabtuchs Christi gewertet. Doch hält diese These einer näheren Überprüfung schon aufgrund der Inkohärenz der Quellen nicht stand: In den Anklagepunkten des französischen Königs Philipps IV., die er 1307 dem Verhaftungsbefehl aller Templer in seinem Reich beifügte, werden die Ordensbrüder noch ganz unspezifisch des Götzendienstes angeklagt. Der König folgte hierbei alttestamentlichen Klagen über die Untreue des Volkes Israel. Erst im weiteren Verlauf des Prozesses fanden detaillierte Beschreibungen dieses Götzenbildes Eingang in die Anklageschriften. Diese Beschreibungen, die die Aussagen einiger weniger Templer wiedergeben, stellen völlig unterschiedliche Objekte vor, von einem schwarzen Kalb bis hin zu einer antiken Götterstatuette (vgl. Artikel Baphomet). Diese Beschreibungen geben keine historische Wirklichkeit wieder, sondern orientieren sich an zeitgenössischen Vorstellung über heidnische oder mohammedanische Götzenbilder. Mit der Ansicht des Heiligen Grabtuches haben diese Beschreibungen nichts gemein, vor allem ein wesentliches Detail fehlt: der Hinweis, daß es sich um ein Gemälde oder ein Götzenbild auf Stoff gehandel habe. Die angeblich in den Protokollen von Carcassonne von Frale (2009) aufgefundenen 'deutlichen Hinweise' sind eine bewusste Textfälschung. Ausgerechnet der immer wieder angeführte angebliche Überbringer des Grabtuches, der Provinzmeister Geoffroi de Charny, macht im Prozeß überhaupt keine wie auch immer gearteten Aussagen zu einem templerischen Götzenbild! Es existiert keine einzige Aussage aus den Prozessen, die einen Hinweis auf den angeblichen Besitz des Grabtuches durch die Templer gibt.
Das berühmte 'Porträt von Templecombe', welches auch zahlreich als Abbild des Grabtuches bezeichnet wird und im 20. Jh. in einem mittelalterlichen Gebäude im englischen Templecombe entdeckt wurde, ist nicht eindeutig als Christusporträt identifizierbar und noch weniger ist eine Verbindung zu den Templern nachweisbar. Es wurde mittels der Radiocarbonmethode auf 1280-1310 datiert.
Templecombe-Kopf. Es könnte sich auch um das Haupt Johannes d. Täufers handeln, oder gar keinen sakralen Charakter besitzen - denn es wurde in keiner Kirche gefunden!
Eine Reliquie von diesem Rang zu verbergen wäre im Mittelalter einer Absurdität gleichgekommen. Mit weitaus zweifelhafteren Reliquien wurden Massen von Pilgern angelockt und blühende Geschäfte gemacht. Die Templer standen dem Reliquienkult auch keineswegs ablehnend gegenüber. In mehreren ihrer Kirchen verwahrten sie Partikel des Heiligen Kreuzes, wie etwa in Akkon, wo es auch zu Wunderheilungen unter den herbeigeströmten Pilgern kam. In Santa Maria la Blanca in Spanien betreuten die Ordensbrüder eine berühmte wundertätige Marienstatue, und in Rom verehrten sie die Tunika des Heiligen Bernhard von Clairvaux.
- Kessler, H. L.: Il Mandylion, in: Morello, G., Wolf, G. (Hrsg.): Il volto di Cristo (Katalog der Ausstellung in der Biblioteca Apostolica Vaticana), Mailand 2000
- Napp, A.: Templermythen - und was dahinter steckt, München 2010.
- Nicolotti, A.: I Templari e la Sindone, Storia di un Falso, Rom 2011.
- Sippel, H.: Die Templer - Geschichte und Geheimnis, Wien-München 1996,
- Vignon, P.: Le Saint Suaire devant la science, l'archéologie, l'histoire, l'iconographie, la logique, Paris 1939.
- Wilson, I.: The shroud of Turin, New York 1979.
- Wilson, I.: Das Turiner Grabtuch. Die Wahrheit, München 1999. Wolf, G.: Or fu sì fatta la sembianza vostra? - Sguardi alla "vera icona" e alle sue copie artistiche, in: Morello, G., Wolf, G. (Hrsg.): Il volto di Cristo (Katalog der Ausstellung in der Biblioteca Apostolica Vaticana), Mailand 2000, S. 103-115
- The preceptory of Templecombe: www.british-history.ac.uk/report
- außerdem: Vortrag von Prof. K.-H. Dietz "Die Templer und der Erstbesitzer des Turiner Grabtuchs", gehalten am 26. 2. 2014 au der Internationalen Konferenz Die Templer 1119-1314). Bilanz und Perspektiven der Forschung
- Archivmaterialien: Dijon, A.d. Côte d'Or 15 F 14,1. Abschrift einer Urkunde von 1205. Dijon, A.d. Côte d'Or 15 F 11. Dijon, A.d. Côte d'Or 12 H 103. Dijon, A.d. Côte d'Or B 11684. Sainte-Marthe, D. de, Hauréau, B.: Gallia christiana in provinciis ecclesiasticis distributa, Bd. XII (Ubi de Provinciis Senonensi et Tarentasiensi agitur) Paris 1770, Neudruck Farnborough 1970, 307. Libro de los fechos, § 583 u. § 600, Dijon, A. d. Côte-d'Or, Pièce scellée Nr. 510; Inv. I, 533.
Graffiti
Wie unzählige Gefangene vor und auch nach ihnen haben sicherlich auch die Templer an den Wänden ihrer Kerker Kritzeleien hinterlassen. Das Problem für den Forscher besteht jedoch darin, aus dem heute vor Ort sichtbaren Material jenes herauszufiltern, das tatsächlich von den inhaftierten Templern stammen könnte. Jene den Templern im Laufe der Zeit zu Recht oder zu Unrecht zugeschriebenen Graffiti bildeten immer wieder das Zentrum des Interesses für Schatzsucher und Anhänger esoterischer Vorstellungen, die meinten, in den Darstellungen ganz bestimmte Botschaften für die Nachwelt entziffern zu müssen.
Drei Orte stehen besonders im Blickpunkt, wenn es um "Templer"-Graffiti geht: die Burg von Chinon (Haftort der Ordensoberen und Jacques de Molays), die Burg von Gisors und die Porte des Tours in Domme. Was ihren ikonographischen Gehalt angeht, so handelt es sich um Kreuze, Kreuzigungszenen, Engel, Heilige, Darstellungen der Seelenwägung durch den Erzengel Michael und Ähnliches. Leider ist NICHT zweifelsfrei festzustellen, ob die besagten Graffiti von Templern stammen, da sie weder signiert noch datiert sind! Die Ende der 1960er Jahre von Pierre-Marie Tonnellier in der Porte des Tours in Domme nach Abdruck der Wände 'festgestellten' zahlreichen Inschriften mit Verdikten gegen Papst Clemens als "destructor templi" und lateinischen Gebetsfetzen konnten bei folgenden Untersuchungen 1972 und ab den 2000er Jahren nicht reproduziert werden. Mit bloßem Auge sind ebenfalls keine Inschriften bei den Graffiti zu erkennen. Zudem ist es unwahrscheinlich, das in der Porte des Tours überhaupt je Templer inhaftiert waren.
Graffiti aus dem Verließ von Domme, mit Flüchen gegen den Papst als "Zerstörer des Tempels". Die angeblich von Tonnellier gefundenen Inschriften, sind NICHT nachweisbar.
Original des gleichen Wandabschnittes, Kontrast leicht verstärkt. Mit Hilfe diverser Bildbearbeitungsprogramme sind höchstens vereinzelte Buchstaben zu erahnen, bzw. als solche zu interpretieren.
Zu den Graffiti im Tour de Coudray von Chinon, die seit dem 19. Jahrhundert in Zusammenhang mit den Templern gesehen werden, meinte 1968 der Glyptographiespezialist Ramond Mauny, dass es möglich sei, die Zeichnungen den Templern zuzuschreiben, aber nichts mit Sicherheit gesagt werden könne. Tonnellier lehnte die Templerherkunft der Zeichnungen in Chinon ab; 'fand' auch hier seine These stützende Textelemente, die von weiteren Forschern nicht reproduziert werden konnten.
Den Templern zugeschriebene Graffiti von Chinon. Im rechten Bildfeld zwei Kalvarienberge mit Kreuz und den Leidenswerkzeugen Christi: die Lanze, mit der Christi Seite durchstossen wurde und die Lanze, mit der ihm der Essigschwamm gereicht wurde, sowie die drei Nägel. Links viel. d. Hl. Michael mit Seelenwaage. (Foto: A. Baydur)
Auch die Graffiti in Gisors können nicht eindeutig als Werk von inhaftierten Templern identifiziert werden. Doch ist zumindest die inhaftierung von Ordensbrüdern dort aus den Prozessakten belegt.
- Mauny, Ramond: Les graffiti du donjon de Chinon attribués aux Templiers, in: Archéologia 28 (Mai-Juni 1969)
- Poidevin, Hervé: Une curieuse mise au secret, Blog Les Pierres du Songe, 1. Dez. 2011.
- Poidevin, Hervé: Chinon, un testament imaginaire, Blog Les Pierres du Songe,
- Ramond, Serge: Un patrimoine culturel oublié : les graffiti, in: Revue archéologique de Picardie 23 (1981), S. 9-28. Online
- Tonnellier, P.M.: Les Graffiti de Domme ou la foi des Templiers, in: Archéologia 32 (Jan. 1970), S. 24-37; Archéologia 33, pp. 22-33.
- Tonnellier, P.M.: Le prisonnier de Gisors ou l'écroulement d'un mythe, in: Archéologia 43 (Nov. 1971), S. 70-79.
Gral
Die Templer als Hüter des Heiligen Grals sind ein Allgemeinplatz, der im Zusammenhang mit dem Baphomet und einer angeblichen Geheimlehre (s. Geheimstatuten) im Orden gern bemüht wird. Es ist unbedingt zu unterscheiden zwischen mittelalterlichen und modernen Gralsdeutungen und -phantasien! Die mittelalterliche und aus ihren Wurzeln schöpfende frühneuzeitliche und romantische Quellen des Artikels und weiterführende Literatur sah in dem Gral durchaus eine Reliquie. Das erste Mal, als der Gral in der europäischen Quellen des Artikels und weiterführende Literatur auftaucht, bei Chrétien de Troyes um 1180/85, ist er eine goldene, juwelengeschmückte Servierschüssel, in dem sich eine geweihte Hostie befindet. In der Gralsdichtung Robert de Borons, entstanden zwischen 1200 und 1210, ist der Gral der Kelch des Letzten Abendmahls (in dem Christus in Vorwegnahme des Kreuzigungsgeschehens sein Blut austeilt) UND gleichzeitig das Gefäß, mit dem Josef von Arimathäa unter dem Kreuz das tatsächliche Blut Christi auffängt. Die Legende, die Joseph von Arimathäa in besonderer Weise mit dem Blut Christi und dessen Aufbewahrung in Verbindung bringt, ist nach momentanem Forschungsstand frühestens im 5./6. Jahrhundert in einem georgischen Apokryphon greifbar - allerdings benutzt Joseph in dieser Fassung der Legende noch nicht den Abendmahlskelch. In der Jerusalemer Grabeskirche befand sich bis wenigstens zum 8. Jh. eine Reliquie, die als Abendmahlskelch angesehen wurde; mehrere Pilgerberichte erwähnen sie. Sie besitzt allerdings eine eigene Legendentradition, die keine Verbindung zu den Gralsgeschichten aufweist. Zahlreich sind die Beispiele der künstlerischen Umsetzung dieser Abendmahls- und Kreuzesmystik.
Die Kirche als Verwalterin der Sakramente fängt in einem Kelch das Blut Christi auf (Emaille aus Trier, um 1160, Bildquelle/Copyright: Diaarchiv KGS Hamburg).
Der bayerische Dichter Wolfram von Eschenbach, der sein Gralsepos "Parzival" um 1210 verfasste, erklärte - wohl auch, um sich gegen seine französischen Dichterkonkurrenten abzusetzen - den Gral zu einem grünen Stein, welcher in einen Altar eingelassen sei (allerdings hatte jeder mittelalterliche Altar einen eingelassenen Stein zu besitzen!) und über wundertätige Eigenschaften verfüge. Die Beziehung zur Abendmahlsmystik findet sich jedoch auch hier: am Karfreitag werde eine Hostie auf dem Stein niedergelegt, heißt es im "Parzival". Möglicherweise hatte der Verfasser einen konkreten Tragaltar vor Augen, der sich heute im Bamberger Dom-Museum befindet. Bei Wolfram von Eschenbach treten sogenannte "templeisen" als die Hüter und Verteidiger des Grals auf. Sie leben in einer Bruderschaft zusammen, sind aber nicht an die monastischen Gelübde gebunden. In der auf Wolfram basierenden Gralsdichtung bleibt der Begriff erhalten: im Parzival, Titurel und dem Jüngeren Titurel. Auch in der Kreuzzugsdichtung "Herzog Ernst" vom Ende des 13. Jhs. wird "templeis" verwendet - hier eindeutig für den tatsächlichen Templerorden. Nach Meinung neuester Forschungen war eines von Wolframs Anliegen Propaganda für einen neuen Kreuzzug, als dessen 'Modell' die Templer gesehen wurden. Die Wirkung des Epos auf die mittelalterlichen Zeitgenossen war zumindest genau diese.
Die Idee einer Verbindung Katharer-Templer-Gral ist nicht mittelalterlich; auch während des Prozesses wurde nicht versucht, bei den Templern katharisches Gedankengut nachzuweisen. Die Tradition speist sich aus mehreren, zum Teil bis ins 19. Jahrhundert zurückreichenden Wurzeln. Otto Rahn mit seinem 1933 erschienen "Kreuzzug gegen den Gral" ist einer der bekanntesten Vertreter. Für ihn war Wolframs "Parzival" voller versteckter Hinweise auf Glaubensgut der Katharer. Die Templer (Rahn hielt die Vorwürfe aus dem Prozess übrigens für authentisch) werden jedoch nicht als Vorbild für die "templeisen" gesehen und nur in eine örtliche Verbindung zu den Katharern gebracht.
- Murphy, G. R.: Gemstone of Paradise: The Holy Grail in Wolframs Parzival, Oxford 2006 (beschäftigt sich mit dem Bamberger Tragaltar als Vorbild für Wolframs Gral).
- Napp, A.: Templermythen - und was dahinter steckt, München 2010.
- Nicholson, H.: Love, war and the Holy Grail, 2001.
- Petrides, S.: Traités liturgiques de Saint Maxime et de Saint Germain traduits par Anastase le bibliothécaire, in : Revue de l'Orient chrétien X (1905), S. 290f.
- Rahn, O.: Kreuzzug gegen den Gral, Freiburg 1933.
- Whitman, J.: Transfers of Empire, Movements of Mind: Holy Sepuchre and Holy Grail, in: MLN 123 (2008), S. 895-923, S. 902.
Granyena (Komturei, Spanien)
Der Ort wurde den Templern bereits um 1130 geschenkt und sogleich mit der Einrichtung einer befestigten Niederlassung begonnen. Erhalten sind nur einige in späteren Dorfhäusern verbaute Reste der Anlage.
Griechenland
Von 1204, dem Datum der lateinschen Eroberung von Konstantinopel, bis zu seinem Ende 1261, besaßen die Templer zahlreiche Güter in Griechenland. Ein Brief Papst Innozenz III. erwähnt eine Komturei in Konstantinopel. Das "libro de los fechos" berichtet, daß im Jahre 1209 den Templern vier Seigneurien im lateinischen Griechenland geschenkt wurden, 1210 folgten die Dörfer Pasalon, Paliopolis und Laffustan. Auch in Gerokomeion besaßen die Templer ein Haus. Der lateinische Fürst Geoffroi II. von Morea wollte die Kirchen wie auch die Templer in seinen Besitztümern besteuern. Nach der Ablehnung dieses Ansinnens wurde der klerikale Landbesitz für drei Jahre eingezogen. Erst dann kam es zu einem Friedensschluss Geoffrois mit der Kirche; diese musste von nun an jedoch Truppen zur Landesverteidigung stellen wie auch die laikalen Herren. Wie auch in Europa spielte der Orden eine wichtige politische Rolle. Im Jahre 1304 handelte der damalige Provinzmeister Jean de Neufchâtel gemeinsam mit dem Adligen Hugues de Charpigny einen Kompromiss zwischen den Streitparteien um das Erbe von Kephalonia aus.
Provinzmeister
~1280 Geoffroi
de Salis
~1301 Jean le Constable
1300-1305 Jean den Neufchâtel
Grossendorf (=Magna Villa, Wielka Wies, Komturei, Polen)
Grossendorf
(Großdorf, Velikauetz , Wielka Wies), lag zwischen den Dörfern
Tempel (= Templewo) und Langenpfuhl (= Wielowies) und ist seit etwa 1500 nicht mehr bewohnt.
Im Frühjahr des Jahres 1232 überließ Herzog Wladislaw Odonic
von Polen neben einem Hospital in Gnesen (= Gniezno) das Gebiet der künftigen Komturei Quartschen (=Chwarszczany) sowie das Dorf Velikauetz dem Templerorden. Dabei handelte
es sich nicht alleine um das Dorf Grossendorf, sondern um ein größeres
Gebiet, dessen Ausmaße die Errichtung einer Komturei gestattete. Im
gleichen Jahr (1232) wurden dem Orden die Zehnten von 2 Hufen in Grossendorf
durch Bischof Paul von Posen übertragen.
Als die Templer
1251 unter der Leitung ihres Provinzmeisters für Deutschland, Böhmen,
Mähren und Polen, Johann, mit dem damaligen Bischof von Posen einen Zehntvertrag
abschlossen, war die Komturei Grossendorf wahrscheinlich bereits vollständig
errichtet.
Zu diesem Zeitpunkt umfasste sie das Gebiet der Dörfer Tempel, Giemeln und Colcino.Aus dem Inhalt dieses Zehnvertrages lässt sich schließen,
dass die Templer und auch die Siedler wahrscheinlich aus Schlesien, vermutlich
der Komturei Klein Oels, nach Grossendorf gekommen waren. Am
05.11.1282 bestätigte Herzog Przemysl von Großpolen den Templern
Letztmalig als
Templerkomturei erscheint Grossdorf am 04.03.1303 in einem Zehntvertrag des
Bischofs Andreas von Posen mit den Ordensbrüdern. Wann
genau die Komturei Großendorf aufgelöst wurde lässt sich heute
nicht mehr feststellen. In einer Urkunde aus dem August 1313 wird ein Hermann
von Bardeleben als "preceptor curie Groczendorp" bezeichnet. Jedoch
ohne Hinweis auf eine Zugehörigkeit zum Templerorden.
Spätestens
mit dem Vertrag von Kremmen (1318) erlosch die Templerkomturei Grossendorf.
1326 wurden Grossendorf und Giemelow von plündernden Banden zerstört.
Archäologische Untersuchungen der letzten Jahre förderten Artefakte und Gebäudereste auf dem heute als Schloßberg bekannten Areal zu Tage. Ob es sich hierbei um Hinweise auf die Templerniederlassung handelt, ist vorerst noch nicht geklärt.
- Heimann; Heinz- Dieter: "Brandenburgisches Klosterbuch", Handbuch der Klöster, Stifte und Kommenden bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts / Herausgegeben von Heimann, Neitmann, Schich - Berlin 2007, S. 543f.
- Irgang; Winfried: "Urkunden und Regesten zur Geschichte des Templerordens ..." Köln / Wien 1987, S. 11, 75.
- Linke; Heinz W.: "Chronik der Ordensdörfer Burschen, Seeren, Langenpfuhl und Tempel" Bergisch Gladbach 2007, S. 453.
- Spieker; Christian
Wilhelm: "Kirchen- und Reformations- Geschichte der
Mark Brandenburg" I. Teil Berlin 1839
Grumbach, Hugo v. Wildgraf
In der deutschen Nauclerus-Chronik, Erstveröffentlichung 1516, die sich wiederum auf eine frühere Überlieferung eines Mainzer Chronisten beruft, wird berichtet, daß sich während des Prozesses gegen die Templer auf einem Provinzialkonzil zu Mainz 20 Ordensbrüder unter Führung des religiosus vir Hugo comes Sylvestris vulgo Wildgraff, welcher sich in der nahen Burg von Grumbach aufgehalten habe, erschienen seien, um Protest gegen das Vorgehen gegen den Orden einzulegen. Hugo "von Grumbach" wird in diesem Bericht nochmals als "Graf", nicht als Komtur angesprochen. Der Chronist läßt ihn allerdings sagen me et fratres meos militiae Templi (=ich und meine Brüder von der Miliz des Tempels), was einige spätere Forscher zu den Annahmen verleitete, daß a) Hugo Komtur der Templer war und b) sich in Grumbach eine Komturei befunden habe. Der Bericht in dieser Chronik weist jedoch mehrere Ungereimtheiten auf, was den zeitlichen Ablauf der Mainzer Synode und die Ereignisse anbelangt, so daß er nicht als Augenzeugenbericht gewertet werden kann. Die Angabe "ich und meine Brüder" muss nicht unbedingt dahin gehend gewertet werden, daß Wildgraf Hugo selbst dem Templerorden angehörte, zumal zeitgenössische Regesten nur die Information enthalten, daß Hugo Domherr zu Mainz gewesen sei. Ein späterer Wechsel Hugos zu den Templern ist zwar möglich, aber nicht explizit zu belegen. Für eine Komturei in Grumbach gibt es keine Anhaltspunkte, ebensowenig wie für eine Niederlassung des Templerordens in Meisenheim.
- Mötsch, J.:Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065 - 1437 / bearb. von Johannes Mötsch, Koblenz, 1987, S. 122, 123.
- Nauclerus, Johannes: Memorabilium Omnis Aetatis et Omnium Gentium Chronici Commentarii, Tübingen 1516: Bericht über das Auftreten der Templer auf der Mainzer Synode: S.1f
- Schüpferling, M.: "Der Tempelherren- Orden in Deutschland", Bamberg 1915, S. 226,7 Anm. 3 mit Zitat des Nauclerus und Auswertung der Quelle.
Guardia, Raimond de (=Ramon Saguardia, Komtur von Masdéu)
Raimond wurde 1274 in Saragossa in den Templerorden aufgenommen. Er war mit den Königen von Aragon und Mallorca befreundet. 1290 wurde er zum Komtur von Masdéu ernannt. Nach der Gefangennahme des Provinzmeisters von Aragon im Jahre 1307 übernahm er das Amt des Stellvertreters. Als die Truppen des Königs mit der Belagerung der Ordensbesitzungen begannen, wurde Raimond in Miravet festgesetzt. Von da aus sandte er mehrere Briefe an die Königin, den König und selbst den Papst, um deren Hilfe gegen die Verleumdungen zu erlangen und die Freiheit der bereits inhaftierten Ordensbrüder. Nach der Übergabe von Miravet im November 1308 wurde er mit allen dort befindlichen Templern arrestiert. 1310 befragte ihn der Erzbischof von Elne nach den Anklageartikeln. Raimond de Guardia verteidigte den Orden und leugnete alle ihm vorgeworfenen Verbrechen. Er nannte die Anschuldigungen 'entsetzlich, schamlos und diabolisch' und bekannte, daß die Aufnahme der Brüder nach dem durch die Regel vorgeschriebenen Ritus und gemäß dem Glauben der Kirche erfolge. Habe irgendjemand -- und sei es der Meister selbst -- anderes bekannt, so sei dies eine Lüge gewesen. Wie die übrigen Templer im Gebiet wurde er schließlich von Erzbischof von Tarragona freigesprochen. Raimond zog sich um 1313 nach Masdéu zurück, wo er mit einer jährlichen Pension von 350 Livres standesgemäß leben konnte. Offenbar blieb er eine geschätzte Persönlichkeit. Noch 1315 reist er als Vertrauensmann der Königinmutter dem Infanten Jayme auf dessen Rückkehr von Sizilien entgegen. Er starb um 1319.
- Michelet, J.: Le procés des Templiers II, 457-463.
- Sans y Travé, J. M.: Recull de cartes de fra Ramon de Saguàrdia durant el setge de Miravet (Novembre 1307 - Desembre 1308), in: Miscel.lània en Honor del Dr. Casimir Marti, Barcelona 1994, 417-447.
- Sans y Travé, J. M.: El proées dels Templers catalans, in: Les Templiers en pays catalan, ed. Vinas, R., Verdon, L. etc., Canet 1998, 133-158.
- Vinas, Robert: Les derniers Templiers du Masdéu, Webseite
Guillaume de Nangis Continuator
s. Nangis, Guillaume de
Guillaume de Tyr
Siehe: Tyrus, Wilhelm von
Guy, Bernard (Chronist)
Bernard Guy (=Bernardus Guidonis)
Der Dominikaner Bernard Guy (um 1262-1331) war Inquisitor in Südfrankreich, für einige Jahre Generalprokurator seines Ordens am Papsthof in Avignon und Autor. In seiner Eigenschaft als Inquisitor von Toulouse wurde er 1307 auch mit den Verhören der verhafteten Templer betraut. Protokolle haben sich allerdings nicht erhalten.
Neben einem Handbuch für Inquisitoren verfasste er eine Sammlung von Heiligenviten ("Speculum Sanctorale") und mehrere historische Werke, darunter die "Flores Chronicorum", eine Papstgeschichte, und die "Reges Francorum", eine Geschichte des französischen Königtums. In beiden berichtet er über die Ereignisse des Templerprozesses. Mit Verwunderung vermerkt er zum Tod der 54 in Sens verbrannten Templer, wie jene ihre früheren Geständnisse widerrufen hatten, die sie doch zuvor als Wahrheit beeidet hätten, doch nunmehr als falsch und der Folter geschuldet bezeichneten. Bei der Hinrichtung des Ordensmeisters 1314 verzeichnet der Inquisitor höchst irritiert, dass der König nicht auf das Urteil der Kirche gewartet habe.