Habit
Die Regel schrieb eine einheitliche Farbe für die Kleidung der Brüder vor. Ausser der Leibwäsche besaß jedes Ordensmitglied noch eine lange Tunika als Hausgewand (möglicherweise mit Kapuze), einen Waffenrock für den Kriegseinsatz und zwei Mäntel (ohne Kapuze): einen für den Sommer und einen für den Winter. Der weisse Mantel war für die Ritterbrüder reserviert. Die Farbe symbolisierte das Verlassen der Welt und das Keuschheitsgelübde. Die Servienten, die auf Zeit dienenden Ritter und die Kapläne trugen ein braunes oder schwarzes Gewand. Das rote Kreuz zum Zeichen ihres Martyriums trugen die Templer seit 1139, wie Demurger nachweisen konnte, und nicht erst wie früher angenommen, seit 1147. Alle Ordensmitglieder trugen es vorn und hinten auf dem Waffenrock und auf der linken Seite des Mantels.
Oben.: Zwei Templer beim Schachspiel aus dem Libro de los Juegos, fol. 25r, von Alfonso el Sabio, König von Kastilien-Leon aus dem 13. Jh. (Bildquelle/Copyright: Wikimedia Commons Re.: Ein Servient als Komtur, aus dem Capbreu von Argelers, 1296 (Bildquelle/copyright: Arch. dép. Pyrenées Orientales 1 B 30. Wikimedia Commons) Li.: Templerservienten im schwarzen Habit, Re.: Ritterbrüder im weißen Mantel, Steinsarkophag von Vilalcazar de Sirga, Spanien, 13. Jh. (Copyright: H. Walther) |
- Hallinger, Benedikt: Der Dienende Bruder des Templerordens um 1190, München 2008.
- Nicholson, Helen: Knight Templar 1120-1312, Oxford 2004 (Warrior-Reihe, zahlr. Illustrationen)
Halberstadt (Komturei, Deutschland)
An diesem Ort im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt befand sich wahrscheinlich die älteste nachweisbare Komturei des Templerordens in Mitteldeutschland. Die ersten Nachrichten zum Wirken des Ordens hier sind in den Zeitraum von 1201 bis 1208 einzuordnen. Konrad von Krosigk, seit 1201 Bischof von Halberstadt, schloss sich in Venedig dem Heer des Vierten Kreuzzugs an, der in der Eroberung von Konstantinopel gipfelte. Der Bischof brachte von dieser Unternehmung nicht nur wertvolle Reliquien nach Halberstadt, sondern beschloss in deren Folge auch, die Templer hier anzusiedeln. 1205 übereignete Bischof Konrad dem Templerorden das Haus des heiligen Burchard (Schmitt S. 148, Widmer, S. 3, Lehmann/Patzner, S. 46)
Im Jahr 1208 erfolgte auf Veranlassung Bischof Konrads
ein Gütertausch zwischen den Zisterzienserinnen, denen der Bischof bei
ihrer Einführung in seine Diözese im Jahr 1206 Kloster und Kirche
von St. Jakob innerhalb von Halberstadt zugewiesen hatte, und dem an den Templerorden
bisher überlassenen Haus, bei der Kirche St. Thomas. Anlässlich
dieses Gütertausches wird die Niederlassung der Templer im Haus des Heiligen
Burchard als bei der Kirche St. Thomas vor den Stadtmauern gelegen beschrieben
(Urkundenbuch der Stadt Halberstadt Seite 18 Nr. 16). Das bedeutet also, dass
hier Güter innerhalb der Stadtmauern (Zisterzienserinnen) gegen Güter
außerhalb der Stadtmauern (Templerniederlassung) getauscht wurden. Die
vom Bischof Konrad darüber ausgestellte Urkunde gibt auch Hinweise zum
damaligen Stand der Organisation des Templerordens in Deutschland.
So existierte zu Beginn des 13. Jh.s noch keine selbständige Ordensprovinz
für die deutschen Besitzungen - die Genehmigung für den Gütertausch
muss in Frankreich eingeholt werden; für Deutschland amtiert lediglich
ein Provisor.
Der durchgeführte Gütertausch erfolgte jedoch nicht ohne Schwierigkeiten. Denn kaum war ein Streit zwischen den Templerbrüdern und dem Zisterzienserinnenkloster wegen einiger Güter auf dem Langensteiner Felde, zu Neindorf und an dem Flüsschen Holzemme dahin gehend geschlichtet worden, dass die Nonnen im Besitz der Güter bleiben durften, dafür den Templern aber 20 Mark Entschädigung zu zahlen hatten, brachen neue Differenzen auf. So beschuldigte Goswin, Probst des Nonnenklosters, die Templer, sie hätten beim Verlassen ihres bisherigen Hauses verschiedene kirchliche und weltliche Gegenstände widerrechtlich mitgenommen, was von den Beklagten jedoch bestritten wurde. Bischof Friedrich von Halberstadt beschloss, den Streitfall mittels der Feuerprobe zu regen. Hierbei ist allerdings merkwürdig, dass nicht die Beschuldigten, zum Beweis ihrer Unschuld die Probe erbringen mussten, sondern der Probst Goswin als Ankläger. Dem zeitgenössischen Bericht zufolge habe er sogar bereitwillig am 14.07.1214 glühende Eisen vom Altar des Heiligen Stephan durch das Kirchenschiff des Doms zum Marienaltar getragen. Als der Probst unverletzt blieb, hätten die Templer ihre Schuld eingestanden (Urkundenbuch der Stadt Halberstadt S. 23 Nr. 19 u. S. 426 - 42, Nr. 478) Die diesen Sachverhalt wiedergebenden Urkunden werden infolge einiger Unstimmigkeiten nicht nur von Ledebur (1835) als "höchst merkwürdig" bezeichnet, sondern auch vom Herausgeber des Urkundenbuches von Halberstadt, Dr. Gustav Schmidt, als unecht oder zumindest schlecht kopiert befunden.
Die Templerniederlassung in Halberstadt bestand aus einem Komplex von Gebäuden. Dazu kam im Laufe der Zeit ein sehr ausgedehnter Besitz in der gesamten Umgebung.
I. Klein- Quenstedt = Güter siehe dort
II. Ergstedt = Hofstätte und Land siehe dort
III. Niendorf = Besitzungen siehe dort
Die Existenz der Niederlassung in Halberstadt endete
am 26.04.1306, als Provinzmeister Friedrich von Alvensleben aus Gründen
der Finanznot des Ordens den dortigen Hof mit allen dazu gehörigen Gütern
an die Brüder von Vrekeleben für 950 Mark Stendaler Silber verkaufte.
(Urkundenorignal: Landeshauptarchiv Sachsen- Anhalt, Abteilung Magdeburg,
Rep. U 8 Stadt Halberstadt, ihre Kollegialstifte, Kirchen, Klöster und
Hospitäler,N Nr. 03)
Die Verkaufsurkunde zeigt den seit Gründung der Komturei angewachsenen
Besitz (Ledebur, S. 257 - 261) :
I. eine Hufe im Flurbezirk Halberstadt
II. zwei Hufe in Wehrstede
III. eine Mühle samt Weidenschlägen, Äcker und Wiesen in
Widecke
IV. diverse Hofstätten, eine Mühle usw. in Groß- Quenstedt
V. zwei Hufen und eine Hofstätte in Klein- Quenstedt
VI. je eine Hufe in Ober- und Unter- Ronstedt
VII. vier Hufe in Wiboye
VIII. zwei Hufe und eine Hofstätte in Klein- Harsleben
IX. eine Hufe und eine Hofstätte in Erchstedt
X. eine Hufe und eine Hofstätte in Ströbeck
XI. der Zehnt von zwanzig Hufen in Niendorf
Artikel von F. Sengstock
- Heinrich, Stefan: 13. Oktober 1307 - Die Verhaftung der Tempelritter in Frankreich und Deutschland, Selb 02/2008
- Ledebur, Leopold von: Die Tempelherren und ihre Besitzungen im preußischen Staate. Ein Beitrag zur Geschichte und Statistik des Ordens, in: Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des preußischen Staates Band 16 / Berlin 1835
- Lehmann, Gunther & Patzner, Christian: Die Templer in Mitteldeutschland, Erfurt 2004, S. 44 - 51
- Schmitt, Reinhard & Tebruck, Stefan: Jenseits von Jerusalem, Halle ( S ) 2005
- Schmidt, Gustav: Urkundenbuch der Stadt Halberstadt, Halle 1878/87
- Schmidt, Gustav: Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt und seiner Bischöfe I. Teil bis 1236 - Leipzig 1883
- Schüpferling, Michael: Der Tempelherren- Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 93 - 96
- Widmer, Georg: Über die Verbreitung und den Untergang des Templerordens in Deutschland und Österreich - XXVI. Jahresbericht der k. k. II. deutschen Staats-Realschule in Prag-Kleinseite / erschienen 1909 in Prag
Hajeks Böhmische Chronik
Die Chronik stammt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts und zeichnet sich durch allgemeine Bewunderung für die Templer aus. Im 13. Jahrhundert seien viele Leute eingetreten und selbst Ärmere hätten den Brüdern Schenkungen gemacht, damit diese für sie beteten. Die Chronik vermerkt auch die Gründung des Prager Ordenssitzes St. Laurentius im Jahr 1253. Was das Ende des Ordens anbelangt, werden diverse Gerüchte wiedergegeben, unter anderem Verrat der Christen im Heiligen Land, aber auch Teufelsanbetung und "Opfer von menschlichem Blut". Als Kritikpunkt wird aber unter anderem auch angeführt, dass bei den Templern Laien und keine Priester die Macht hatten und dass mit Vorliebe Reiche aufgenommen wurden, die es sich dann "wohl ergehen ließen".
Kritik am Templerorden, Böhmische Chronik, 17. Jhd, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- Digitalisat eines Druckes von 1697 (deutsch)
- Melichar, Jaroslav, alias Böhmischer Templer: Templáří v zemích českých králů - ČECHY (Die Templer in den Ländern der tschechischen Könige), Verlag MH Beroun, 2009
Hammer-Purgstall, Joseph von
Der österreichische Diplomat in Metternichs Diensten und Orientalist (1774-1856)übersetzte mehrere türkische, persische und arabische Werke, unter anderem den Ibn Wahshiyya zugeschriebenen Diskurs über die altägyptischen Hieroglyphen. Ibn Wahshiyya bemühte sich in diesem Werk, anhand des phonetisches Wertes einige Hieroglyphen zu übersetzen, was laut neuerer Forschung jedoch nicht gelang. Die Gegenüberstellung von hieroglyphischen und arabischen Zeichen entspricht keiner phonetischen Ähnlichkeit - demzufolge ist auch die Übersetzung falsch. Wahshiyya muss eher als begeisterter Ägyptomane denn Ägyptologe gelten. In seinem Diskurs findet sich jedoch die Hieroglyphe eines geflügelten und bekrönten Skarabäus, die Hammer-Purgstall fälschlich "bahumed" vokalisiert und als "Lamm" übersetzt. Damit glaubte er das "vierfüßige Idol" der Templer gefunden zu haben. Nach der Kritik anderer Wissenschaftler an dieser These, folgte Hammer-Purgstall in seiner 1818 in den "Fundgruben des Orients" erschienen Schrift "Mysterium Baphometis revelatum" dem Deutungsansatz von Friedrich Nicolai und erklärte "Baphomet" zu einem gnostischen Kultobjekt. Dieses werde auch durch das Taukreuz, seiner Meinung nach ein Phallussymbol, dargestellt. Allerdings benutzten die Templer kein Tau-Kreuz, sondern vielmehr die Franziskaner!
Zur Unterstützung seiner These nutzte Hammer-Purgstall zahlreiche Bildwerke romanischer Kirchen, Sarkophage und Medaillen an, die nichts mit den Templern zu tun hatte, wie F. Raynouard wenig später in seiner Rezension bissig vermerkt. Laut Peter Partner (1982) war Hammer-Purgstalls durchaus politisches Ziel die Diskreditierung der Freimaurerei und deren templerischer Varianten insbesondere.
- Hammer-Purgstall, J. v.: Mysterium Baphometis revelatum, in: Fundgruben des Orients, ed. Rzewusky, W. Tome VI, Wien 1818, Online Widerlegung der Argumente durch F. Raynouard im Journal de Savans (1819): Online
- Nicolotti, Andrea: L'idolo/statua dei Templari dall'accusa di idolatria al mito del Bafometto, in: Canetti, Luigi (Hrsg.): Statue. Rituali, scienza e magia dalla Tarda Antiquità al Rinascimento (Micrologus Library 81), Florenz 2017, S. 277-338.
- Partner, Peter: The Murdered Magicians. The Templars and their Myth, Oxford 1982, S. 139f.
Havelberg, Anselm von
Der Prämonstratenserabt lobte den Templerorden in ähnlichen Worten wie der Heilige Bernhard von Clairvaux und erklärte, daß er ihn für gleichberechtigt mit den monastischen Orden halte.
Heiliges Land / Kreuzfahrerstaaten in Palästina
Im Heiligen Land, genauer gesagt im neu gegründeten Königreich Jerusalem, nahm der Orden der Templer zu Beginn des 12. Jahrhunderts seine noch bescheidenen Anfänge. Das Hauptquartier des gesamten Ordens befand sich zunächst in Jerusalem, wo es bis zum Verlust der Stadt an Sultan Saladin 1187 verblieb. Anschliessend wurde die Zentrale des Ordens nach Akkon verlegt, nach dem Fall dieser Stadt für einige Jahre bis zum Ende des Ordens nach Zypern.
Im Bereich der Kreuzfahrerstaaten befanden sich insgesamt sechs Ordensprovinzen: neben Zypern, Antiochia und Armenien noch die Grafschaft Tripolis und das Königreich Jerusalem. Die Stadt Jerusalem als Zentrum des Ordens und wichtigster Punkt der Christenheit dieser Epoche war quasi eine eigene Provinz, die dem Komtur von Jerusalem unterstand. Abgesehen von befestigten Arealen innerhalb der großen Städte, wie Akkon oder Tortosa, besaßen die Templer auch einige Burgen auf dem freien Land, die dem Schutz von Pilger- und Handesrouten dienten (wie zum Beispiel Chastellet und Castrum Dumi in der Nähe des Jordans, oder Toron de Chevaliers an der Straße von Jerusalem nach Jericho oder Safed in Galiläa, oder das Château de Pelerin, Cafarlet, Le Destroit an der Küste) und der Grenzsicherung und Zollerhebung (zum Beispiel im damaligen Fürstentum Antiochia: Gaston, Roche Guillaume, Roche de Roissel und Darbsak, sowie Chastel Blanc im heutigen Syrien). Bau und Unterhalt der Burgen inklusive Verpflegung und Ausrüstung ihrer Besatzung (von der nur ein kleiner Teil Ritter des Ordens war) und Pferde verschlang große Summen.
Ungefähr 300 Ritter gab es im Königreich Jerusalem zur Hochzeit des Ordens; hinzu kamen die Servienten, Turkopolen und weitere Hilfstruppen, so dass Forscher das Templerheer auf einige tausend Mann schätzen. Die Verluste in den großen Schlachten waren hoch und betrafen nicht selten 80 bis 90 Prozent der Ritterbrüder. 1187 fielen laut zeitgenössischer Angaben 290 Templer in den beiden Schlachten von Cresson und Hattin; 1244 überlebten nur 33 von 300 Brüdern, 1250 fielen 280 Templer in Mansurah - wobei diese Zahlen wohl nicht nur Ritterbrüder umfassten, sondern auch die ebenfalls im Kampfeinsatz befindlichen bewaffneten Servienten. Unter diesen Bedingungen waren "auf Zeit dienende" weltliche Ritter sehr willkommen. Einzelne Männer entschlossen sich aus Dankbarkeit infolge eines Gelübdes (zum Beispiel nach überstandener Krankheit) für eine bestimmte Zeit dem Orden an. Andere mussten diesen Schritt als Bußleistung infolge einer Kirchenstrafe tun. 1170 wurde der englische König Henry II. von seiner Involvierung in den Mord am Erzbischof von Canterbury Thomas Becket nur freigesprochen, weil er 200 Ritter bezahlte, die für ein Jahr bei den Templern im Heiligen Land kämpfen sollten. Die Mörder des Erzbischofs selbst bekamen zur Buße auferlegt, 14 Jahre bei den Templern zu kämpfen.
Die Templer waren (wie auch die übrigen Ritterorden) durch ihre straffe Disziplin und ihr ausgezeichnetes Training während der gesamten Lebensdauer der Kreuzfahrerstaaten eine entscheidende militärische Macht. Besonders der unbedingte Zusammenhalt ihrer militärischen Kontingente war oft entscheidend: ohne Erlaubnis des jeweiligen Kommandanten durfte kein Ritter die Marsch- oder Schlachtordnung verlassen. Bei weltlichen Heeren hingegen stellte diesbezügliche mangelnde Hierarchie, Disziplin und persönlicher Geltungsdrang oft ein Problem dar, das eine Niederlage herbeiführen konnte.
Nach der Schlacht von Hattin befahl Saladin die Hinrichtung aller Templer mit Ausnahme des Ordensmeisters. Das zeitgenössische "Itinerarium peregrinorum et gesta regis Richardi" beschreibt das Geschehen vom Standpunkt der Templer aus (anders als etwa die berühmtere Geschichte Wilhelms von Tyrus) und stellt den Tod der Ordensbrüder als Martyrium dar. Ein wunderbares himmlisches Licht habe drei Tage über den Toten geleuchtet.
Quellen:
- Itinerarium peregrinorum et gesta regis Richardi, ed: Stubbs, W.: Chronicles and memorials of the reign of Richard I, 2Bde (Rolls Series 38), Bd. 1, S. 16f., S. 69f.
Literatur:
- Hill, Paul: The Knights Templar at War. 1120-1314, Barnsley 2017.
- Nicholson, Helen: Love, War and the Grail, Leiden-Boston-Köln 2001, S. 36.
- Sarobe, R.: Els Templers i l'art de la guerra, in: Sarobe, R. u. a. (Hrsg.): Templers. Guerra i religió a l'Europa de les croades (Ausstellungskatalog), Barcelona 2017., S. 64.f.
Heiliges Römisches Reich
s. Deutschland, Italien-Nord, Italien-Süd
Hierarchie
Die hierarchische Organisation der Templer war zwischen Okzident und Orient geteilt. An der Spitze befand sich der Meister, der im Orient den Seneschall direkt unter sich hatte, seinen Stellvertreter im Falle der eigenen Abwesenheit. Es folgten die übrigen Würdenträger: der Marschall, der Komtur des Königreichs Jerusalem, der Komtur der Stadt Jerusalem, die Komture von Antiochia und Tripolies und der Drapier. Sie bildeten den Rat oder das sogenannte Kapitel des Meisters. Unter dem Kommando des Marschalls standen die Servienten, der Turkopolier ebenso wie die einheimischen Hilfstruppen, der Unter-Marschall und der Gonfalonier. Unter dem Kommando des Komturs des Königreiches Jerusalem befand sich auch der Hafen von Akko und die gesamte Flotte des Ordens. Der Okzident insgesamt zu Anfang, bzw. jede Provinz im Okzident hatte einen Visitator, der vom Meister ernannt wurde, und der das regelgemäße Leben der Brüder überprüfte. Provinzmeister leiteten die einzelnen Ordensprovinzen, die wiederum in Unter-Provinzen oder Baillien unterteilt waren. Unter dem direkten Befehl der Provinzmeister standen die Komture der einzelnen Ordenshäuser. Zu verschiedenen Gelegenheiten versammelte sich das Generalkapitel des Ordens. Aber auch die Provinzmeister hatten das Recht, für ihren Jurisdiktionsbereich jährliche Kapitel einzuberufen.
Hönningen (Komturei, Deutschland)
Bad Hönningen ist heute eine Stadt im Landkreis Neuwied, Bundesland Rheinland- Pfalz. Im gleichen Bundesland existiert außerdem der Ort Hönningen (Landkreis Ahrweiler). Auch verwendet die einschlägige FachQuellen des Artikels und weiterführende Literatur meist nur den Ortsnamen Hönningen, so dass es zu Unklarheiten kommen kann. Grund des Problems ist die Tatsache, dass die damalige Gemeinde Hönningen erst 1950 von der Landesregierung den Titel "Bad" erhalten hat. Als Orientierungshilfe kann die nicht von der Hand zu weisende Verbindung zwischen Bad Hönningen und Bad Breisig herangezogen werden. Beide Orte liegen in unmittelbarer Nachbarschaft und sind nur durch den Rhein getrennt. Um der Geschichte weitgehendst zu entsprechen wird in den weiteren Ausführungen der alte Ortsname Hönningen bzw. Hoyngin verwendet.
Den vorhandenen
Unterlagen folgend, scheint die Hönninger Niederlassung der Templer bereits
vor 1225 bestanden zu haben. Sie könnte damit als eine der ältesten im früheren deutschen Reich gelten. Den ersten
Hinweis auf die Templer von Hönningen findet man in einem Urbar der Prämonstratensabtei
St. Pantaleon in Köln, das vor 1225 fertiggestellt wurde. Es heißt
dort: "Folgende sind die Einlöser des Weinzinses zu Hoyngin: "Die
Herrn von Rommersdorf 3 Maß, der Hof von Herkinheld (Arienheller) 17
Viertelmaß, die Gäste vom Tempel 8 Viertelmaß (=ca. 40 Liter)".
Die Abtei hatte den Templern demnach Weingärten verpachtet hatte und
erhielt dafür 8 Viertelmaß Wein als Pacht.
Bei diesem Pachtverhältnis sollte es noch sehr lange bleiben, denn die
Verbindlichkeit der Tempelherren (bzw. deren Rechtsnachfolger) zugunsten von
St. Pantaleon wird auch noch in einer Urkunde aus dem Jahr 1335 erwähnt,
als die Hönninger Güter der Pantaleonsabtei auf dem Tauschweg in
die Verfügungsmacht der Prämonstratenserabtei Rommersdorf gelangten
(St. A. Ko. = Staatsarchiv Koblenz: 162/218). Nur kurze Zeit nach der Erwähnung
in dem genannten Kölner Urbar, nämlich am 12.03.1227, schenkte der
Kreuzfahrer Graf Heinrich III. von Sayn und seine Gemahlin Mechthilde sowie
eine Witwe von Lois (Looz) - Ada mit Vornamen - dem Templerorden ihre "Rechte
an den Gütern des Ritters von der Mühle (de Molandino), mit Ausnahme
jener, die zum Gertrudenhof in Brole (Rheinbrohl) gehörten, auf dessen
Vogteirechte der Graf Heinrich nicht verzichten will (MRR II = Mittelrheinische
Regesten, 1748)". Dem Wappen der gesiegelten Urkunde nach, könnte
die Gräfin Ada eine Sayner Tochter gewesen sein. Beweis für das
frühe Vorhandensein von Mühle und Tempelhof mag eine Deutschherrenurkunde
vom 25. März 1305 sein, in der die Vertragspartner von ihrem eignen Land
"gelegen an der Erkenbach, dem Hause der Tempelherren gegenüber"
sprechen. Da ein Erkenbach identisch mit einem Mühlenbach ist, liegt
es nah zu vermuten, dass der Tempelhof ein früherer Besitz des Ritters
von der Mühle gewesen ist. Spätestens in den 60er Jahren des 13.
Jahrhunderts war das Haus von Hönningen Komturei geworden. Eine Urkunde
aus dem Jahr 1268 bezüglich des Verkaufes eines Erbzinses erwähnt
"den Komtur und Rektor der Häuser der Miliz des Tempels in Hoyngen
und in Briske (=Breisig)".
Dabei handelt es sich wahrscheinlich um den Verkauf eines Zinses aus dem Haus
in Frankfurt an das Kloster Thron (Codex dipl. Moenofrancofurtanus, a.a.O.
Nr. 483). Die Urkunde zeigt überdies die enge Verbindung der beiden Niederlassungen
in Hönningen und Niederbreisig an.
Der Ausbau des Besitzes der Komturei Hönningen erfolgte auf diversen
Wegen. 1273 beispielsweise überreichten Gerlach von Isenburg und dessen
Gemahlin Elisabeth den Templern einen Schuldschein über 13 Mark Sterling.
Gewissermaßen als Zinsen für das erhaltene Geld geben sie dem Orden
dafür die Berechtigung, bis zur Rückzahlung der Summe in der Hönninger
Gemarkung 400 Schafe - alt und jung - zu halten (MRR III, 2782 St. A. Ko.
55 c 2/2). Die Erlaubnis zur Haltung von 400 Schafen lässt auf eine relativ
große Wollproduktion schließen, welche in den Händen des
Templerordens von Hönningen lag. Es kann vermutet werden, dass die Komturei
damit die Ordensmitglieder im heiligem Land unterstützte bzw. den entsprechenden
Eigenbedarf im Abendland damit abdeckte. In wie weit Hönningen dazu in
ihren Responsorien verpflichtet war, ist jedoch unklar. Wie wenig Eile zum
Beispiel die Arensfelder es mit der Rückzahlung (oder die Templer mit
der Rückforderung) der Schuld hatten, ergibt eine weitere Urkunde (St.A.Ko.
55 c 2/3) vom 26.März 1306, als Johann von Arenfels und seine Gemahlin
Katharina - die Nachkommen des genannten Gerlach - die gleiche Schuld und
deren Rechtsfolgen gegenüber den Templern bestätigten. Zu den Zeugen
der letztgenannten Urkunde zählen unter anderem der Templergeistliche
Theoderich, die Brüder Gerlach von Hersel und Konrad von Breisich sowie
Dodo, der Schultheiß von Hönningen.
Neben Schafhaltung betrieb der Templerorden auch Weinanbau in den der Komturei
Hönningen zugeordneten Gebieten. Dies geht aus einer Urkunde aus dem
Jahr 1283 (Goerz, a.a.O. IV, Nr. 1064) hervor. In dieser verzichtet Gerlach
von Isenburg und seine Frau Elisabeth auf ihr Lehensrecht an dem von Johannes
den Templern verkauften Weinberg daselbst, der "Ditwinesberg" genannt
wurde.
Urkundlich nachweisbar war Hönningen 1317 Sitz eines Johanniterkomturs und für die Rentenzahlungen an die ehemaligen dort lebenden Templer verantwortlich. Das Grundstück des damaligen Templerhofes befindet sich heute in Privatbesitz und ist somit der Öffentlichkeit leider nicht zugänglich.
Komture von Hönningen (und Breisig):
1268 Hildebrand
(Codex dipl. Moenofrancofurtanus, a.a.O, Nr. 277)
1298 / 1299 Gerlach von Hammerstein (MRR IV, 2845 und Goerz, a.a.O. IV, Nr.
1715 und 2845).
1303 N. von Blawustein
Artikel von F. Sengstock
Quellen befinden sich im Staatsarchiv Koblenz
- Brommer, P., Krümmel, A.: Klöster und Stifte am Mittelrhein, Görres- Verlag Koblenz 1998.
- Goerz, Adam: Mittelrheinische Regesten oder chronologische Zusammenstellung des Quellen-Materials für die Geschichte der Territorien der beiden Regierungsbezirke Coblenz und Trier Koblenz 1879-1886. Lau, F. (Hrsg.): Codex diplomaticus Moenofrancofurtanus, Bd.I. Neubearbeitung von 1901
- Neu, H.: Die Templer von Niederbreisig - Versuch der Geschichte eines rheinischen Templerhauses, in: Rheinische Vierteljahresblätter - Mitteilung des Bonner Instituts für Geschichtliche Landeskunde des Rheinlandes von 1968.
- Schüpferling, M.: Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1916.
- Weiler, J.:Chronik einer jungen Stadt, Bad Hönningen 1969.
Huesca (Komturei, Spanien)
Bereits in der 1143 den Erbschaftsstreit von Aragon regelnden Urkunde wurden den Templern Anteile an den königlichen Einkünften von Huesca zugesichert. In der Folgezeit erwarb der Orden Häuser und Ladenwerkstätten im später 'Barrio del Temple' genannten städtischen Areal, sowie weiteres Eigentum in der Vorstadt von Huesca ab dem Ende des 12. Jahrhunderts. Auch Donaten sorgten für einen Anwachs des Besitzes, sowie Kaufaktionen. 1179 folgte das Patronatsrecht an der Kirche von Algás und 1289 ging die Ortschaft Torres de Segre durch Erbschaft an die Komturei von Huesca.Im Laufe der Existenz der Komturei blieben Konflikte mit umgebenden Mächten nicht aus. Im Jahr 1200 mußte beispielsweise der Papst dem Bischof von Lérida befehlen, den Friedhof der Ordensbrüder in Huesca zu weihen, ein Akt, auf den die Templer seit der Bulle Omne Datum Optimum Anrecht hatten. 1284 beklagten sich unter anderem die Einwohner von Huesca über ungerechte Zollerhebungen der Templer in Monzón und Tortosa. Ein Inventar des Ordenshauses aus dem Jahr 1289 zeigt, daß säumige Pächter zum Teil mit königlicher Hilfe an ihre Zahlungspflicht erinnert wurden - offenbar hatte der Orden selbst nicht genügend militärisches Potential, um dies erledigen zu können. Ein zweischneidiges Schwert, weshalb sich der Komtur auch bei solchen Hilferufen verbriefen ließ, daß durch das Eingreifen des Königs keine Einbußen in den sonsten Rechten und Privilegien des Ordens entstünden.
Siegel: eine Burg, mit der Legende S. Dom. Templi de Osca (Quelle: Forey, Templars in the Corona de Aragon, App. Seals)
Komture von Huesca (nach Forey, Templars in the Corona de Aragon):
~1171 Ramon
de Cervera
~1174-1176 Nuño
~1176-1178 Guillem de Serón
~1178 Nuño
~1179-1181 García de Borja
~1181-1184 Guillem de Serón
~1185 Pere Ralph
~1186-1192 Nuño
~1192-1194 Bertrand deVilafraser
~1195 Bernard de Serón
~1196-1197 Guillem de Serón
~1199-1200 Bernard de Serón
~1200 Gaucebert de Serra
~1203 Albert
~1204-1206 Guillem de Montredón
~1206-1207 Aymeric d'Estuga
~1208-1209 Estephan de Bot
~1210 A. Salamón
~1210 Guy
~1212-1215 Orella
~1215-1221 Juan de Corzano
~1221 Aymeric d'Estuga
~1222 Guillem Folz
~1224-1227 Gaucelino
~1228 Pere de Torá
~1213 Archibald de Sana
~1232-1233 Guillem de Palau
~1235-1240 Ponç de Magalas
~1241 Sancho de Hueso
~1243-1244 Ponç Maltos
~1245-1248 Sancho de Hueso
~1251-1255 García Arnold
~1255 Guillem de Alcalá
~1258-1262 García Arnold
~1263-1264 Bernard de Montlaur
~1265-1266 Dalmau de Serón
~1266 Guillem de Miravet
~1275 Guillem de Benages
~1277 Guillem de Montgrí
~1289 Pere de Villalba
~1293-1301 Pere de Tous
~1306 Bernard de Montolíu
- Conte Cazcarro, A.: Catalans n'o Temple de Huesca, in: Actes de les primeres jornades sobre els ordes religioso militares als paisos Catalans, Zaragoza 1994, 98-110.
- Conte Cazcarro, A.: La encomienda del Temple de Huesca, Universita de Barcelona 1981.
- Cartulario del Temple de Huesca, ed. Gargallo-Moya, A., Iranzo-Monio, T. (Textos Medievales 70), Universidad de Zaragoza, 1985.
- Forey, A. J.: The Templars in the Corona of Aragon, London 1973. Online
- Moya, A.: Aportación al estudio del dominio del Temple de Huesca, in: Aragón en la Edad Media 4 (1981), 7-56.
Hugo Peccator
Die Identität des Autors des Sermo Christi Militibus ist nicht endgültig geklärt, auch wenn einige Forscher ihn mit Hugues de Payns, dem Ordensgründer identifizieren. Das Schreiben wird zwischen 1127 und 1129 datiert und befasst sich mit der Kritik, die der jungen Ordensgemeinschaft entgegen gebracht wurde, und von der sich ihre Mitglieder nicht vom eingeschlagenen Weg abbringen lassen sollten, um "zu kämpfen, zu siegen und schließlich in Christus unserem Herrn gekrönt zu werden". Hauptpunkt der Kritik war offenbar das Waffenhandwerk, das als unvereinbar mit einem monastischen Leben und dem mönchischen Tugendstreben gesehen wurde. Diese Vorwürfe hatten bei den Templern selbst Zweifel daran ausgelöst, ob ihre Berufung sie wirklich zum Heil führen könnte oder ob nicht ein kontemplatives Leben vorzuziehen sei. Sowohl die Sorgen der Kritiker als auch die Zweifel der Ordensbrüder seien jedoch durch Winkelzüge des Teufels ausgelöst. Vielmehr sollten die Templer in Demut, Ernsthaftigkeit und Wachsamkeit in ihrer Berufung beharrlich bleiben, da auch Christus sich in der Welt abgemüht und "gekämpft" habe.
- Cerrini, Simonetta: La révolution des Templiers, 2007, S. 48-51.
- Rother, Joachim: Das Martyrium im Templerorden. Eine Studie zur historisch-theologischen Relevanz des Opfertodes im geistlichen Ritterorden der Templer (Bamberger Historische Studien 16), Bamberg 2017, S. 110-119.
Hypatian Codex (Chronik)
Die sogenannten Hypatian Chroniken, die bedeutendste historische Quelle zur Geschichte der Rus, bestehen aus drei später kompilierten Büchern: der Ersten Chronik, der Kiewer Chronik und der Galizisch-Wolhynischen Chronik. Die erhaltene Handschrift stammt aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, enthält jedoch Bestandteile aus verlorenen älteren Chroniken des 12. und 13. Jhs.
Zum Jahr 1238 heißt es in der Galizisch-Wolhynischen Chronik, dass Fürst Daniel Halicki von Galizien eine militärische Expedition gegen die "Templer-Kreuzritter genannt Salomonier" führte, da es "nicht in Ordnung sei, wenn unser Land besitzen". Daniel habe "die Stadt der Templer" erobert und ihren Meister Bruno sowie die Ordensbrüder gefangen gesetzt.
Der Chronist irrte offenbar im Namen des besagten Ordens, denn die hier beschriebene Schlacht von Kämpfe fanden zwischen Daniel Halicki und den Rittern des Ordens von Dobrzyn (gegründet 1228 in Polen) statt. Für Unklarheit hatte vielleicht gesorgt, dass deren Regel nach dem Vorbild der Templerregel verfasst war. Möglicherweise wurde der Begriff Templer aber auch als generalisierter terminus technicus für Ritterorden verwendet. Die Burg von Drohyczin befand sich seit 1237 mit weiteren Ländereien in Händen jenes Teils der Ritter von Dobrzyn, die sich nicht wie der Großteil ihrer Bruderschaft unterdessen dem Deutschen Orden angeschlossen hatten. Aufgrund der Hypatian Chroniken situieren einige Forscher jedoch auch eine Templerniederlassung in Drohyczin.
Originaltext der Chronik (auf Russisch): online hier