Obertopfstedt (Komturei, Deutschland)
Topfstedt (in ma. Dokumenten Topstädt, Topfstete, Topheste bzw. Topstede) ist eine Gemeinde im heutigen Bundesland Thüringen. Dass Topfstedt eine Kommende des Templerordens war, die schließlich in den Besitz des Johanniterordens gelangte, dokumentieren mehrere zeitgenössische Dokumente. In einer Urkunde vom 02.08.1312 beispielsweise gibt Helferich, Prior der deutschen Johanniter- Ordensprovinz, bekannt, dass Erzbischof Peter von Mainz ihnen [dem Johanniterorden] den Templerhof zu Topstedt samt allen dazu gehörigen Gütern überwiesen habe. Dies jedoch nur unter dem Versprechen, den Hof an den Erzbischof wieder zurückzuführen, sollte der Papst eine andere Verfügung über diese Güter treffen (Vogt I. Abteilung, Bd I. S. 265 Nr. 1504)
In einer Urkunde vom 16.12.1317 wird der Stellvertreter des Johanniter-Generalvisitators Paul von Multina als Komtur von Erfurt und Topstädt bezeichnet (Dreyhaupt II. Teil, S. 931 Nr. 593) Auch im Urkundenbuch der Stadt Erfurt ist Topfstedt 1339 dem Johanniterorden zugeordnet. Noch bis in das Jahr 1747 gehörte dem Johanniterordenshof zu Weissensee das Vorwerk in Obertopfstedt
Als im Jahr
1982 Fragmenten einer Grabplatte in Obertopfstedt gefunden wurden, glaubte
man darin einen faktischen Beleg für die Templerkomturei in Topfstedt
gefunden zu haben. An
der Fundstelle der Grabplatte lag im 15. und16. Jahrhundert das bereits
oben erwähnte Vorwerk des Johanniterordens. Auf Grund des Zustandes der
Grabplatte lassen sich hier nur Vermutungen über deren Schriftzüge
und Abbildung anstellen. Auf dieser Grundlage wird von Noa (1992) angenommen,
dass auf dem Grabsein der Tempelritter Bertholdus von Topffstete abgebildet
wurde (Noa S. 30 - 31) Die
wenigen Anhaltspunkte lassen jedoch einen großen Spielraum für
Ver-mutungen zu und ob es sich tatsächlich um die Grabplatte von Bertholdus
von Topffstete handelt ist ungewiss.
- Dreyhaupt, Johann Christoph von: Beschreibung des Saal- Kreyses, Halle 1749/50
- Hagke, Friedrich Bernhardt Freiherr von: Urkundliche Nachrichten über die Städte, Dörfer und Güter des Kreises Weissensee, Weissensee 1867
- Lehmann, Gunther & Patzner, Christian: Die Templer in Mitteldeutschland, Erfurt 2004, S. 24 - 34
- Noa, Hugo: Topfstedt Vergangenheit und Gegenwart, Gotha 1992
- Schmidt, Julius: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, Halle 1887 Heft 11 S. 200 - entnommen: "Diplomatarium Ilfeldense"
- Schüpferling, Michael: Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 110 - 111
- Urkundenbuch der Stadt Erfurt; herausgegeben von der Historischen Kommission der Provinz Sachsen Halle 1897 24 Band II. Teil
- Vogt, Ernst: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1289 - 1396, hrsg. Goswin von der Ropp / Leipzig 1913
Odo de Saint Amand
Siehe Saint-Amand, Odo de
Österreich
Die Ordensprovinz, die zum Heiligen Römischen Reich gehörte und Böhmen und Mähren umfasste (in etwa das heutige Österreich und Teile Tschechiens), wurde um 1295 gegründet und unterstand dem Provinzmeister von Deutschland. Die Besitzungen in diesen Ländereien waren nicht sehr zahlreich - um so reichhaltiger hat sich in späterer Zeit jedoch ein Sagenschatz entfaltet. Wichtige Komtureien befanden sich in Scheikwitz und Prag. Im Februar 1309 - während des Prozesses - verkauften die Templer alle Gründstücke in Fischamend, Rauchenwart und Schwechent für 77 Wiener Pfund an Johann und Otto zu Haslau.
Für das heutige Bundesland Südtirol gibt es nur einen Hinweis auf Templerbesitzungen: In der Nähe von Laag (Laghetti) erhielten die Templer 1224 Einkünfte aus einem Kloster oder Hospiz "Zum Hl. Florian de Monte Fracto". Ebenfalls in dieser Schenkung bedacht wurden die Deutschordensritter.
Provinzmeister:
~1295 - 1308 Ecko (Ekko) (gest. 1310)
Ordenshäuser auf dem Gebiet des heutigen Österreich
- Calliano, C.: Niederösterreichischer Sagenschatz, Wien, I, 124, II, 42, 43, 88, 89, 98, 122, 207, 208, III, 49, 122, 123.
- Daubner, R. L.: Der Johanniter- Malteser-Orden in Österreich und Mitteleuropa II, 1998.
- Eister, K.: Der Ritterordern der Tempelherren in Schlesien, in: Archiv für schlesische Kirchengeschichte 14 (1956).
- Jan, L., Jesensky, V.: Hospitaller and Templar Commanderies in Bohemia and Moravia, in: The Military Orders II, ed. Nicholson, H., 1998, 235-249.
- Ladurner, P. Justinian: Gab es je Tempelritter und Ansitze derselben in Tirol, in: Archiv für Geschichte und Alterthumskunde Tirols, III. Jahrgang; Innsbruck 1866 S. 311 - 3.
- Mailly, A.: Der Tempelherrenorden in Niederösterreich in Geschichte und Sage, Wien 1923.
- Mistele, K.-H.: Zur Geschichte des Templerordens in Deutschland. Neundlinger, F., Müksch, M.: Die Templer in Österreich: ein Reiseführer, Innsbruck e a. 2001.
Österreichische Reimchronik
Diese deutschsprachige Chronik - entstanden kurz nach Beginn des Prozesses gegen den Orden, stellt die drei Ritterorden generell in ein positives Licht, betont ihre militärische und politische Bedeutung für das Heilige Land. Aber auch die Meinungsverschiedenheiten zwischen einem päpstlichen Legaten, der für Bruch des bestehenden Vertrages und Krieg gegen die Muslime eintritt und den Meistern der Ritterorden - nicht nur den Templern-, die nach besserer Kenntnis der Lage vor Ort Verhandlungen vorziehen, werden ausführlich dargestellt, woraufhin der Legat ihnen Verrat an der christlichen Sache vorwirft und schließlich mit Exkommunikation droht (Vers 45530-45584, 45819-45914, ed. MGH 5,1, S. 593 u. 598.) Hier zeigt sich das fundamentale Problem der Ritterorden am Ende der Kreuzfahrerstaaten, als sich die Kreuzzugsideologie und der Martyriumsgedanke, der zur Gründung der Orden geführt hatte und besonders die Spiritualität der Templer bestimmte, als zunehmend unvereinbar mit der Tagespolitik und der Möglichkeit christlichen Überlebens in der Region erwies. Der Verfasser der Chronik bedauert , dass die Orden letztlich dem päpstlichen Legaten gehorchten und der Vertrag mit dem Sultan gebrochen wurde, was letzlich im Verlust Akkons und überhaupt der christlichen Besitzungen im Heiligen Land resultierte (Vers 51617-51619).
Der Verfasser der Reimchronik lobt mehrere Male den "Meister der Templer" und seine Ordensbrüder für die Taten im Heiligen Land, aber auch im deutschen Raum. Wie ein Abenteuer-Roman erzählt sie die Kriegslist eines Templers namens Bertrand während einer Schlacht bei Akkon im Jahre 1290: einziger Überlebender nach dem Kampf nimmt Bertrand den Harnisch eines Sarazenen und überrascht so verkleidet eine kleine feindliche Truppe, die in ihrem Zelt schlafen. Er tötet sie und nimmt ihren Anführer gefangen, ehe er zu seinen Brüdern nach Akkon zurückkehrt. Die Templer sind die letzten, die Akkon verlassen und beschließen, sich nach dem Verlust des Heiligen Landes nach Spanien zu begeben, um dort die Muslime zu bekämpfen (Vers 51824-51899). Die Chronik endet mit dem Beginn des Prozesses gegen den Orden. Hierzu sagt sie nur 'es wurde eröffnet, wie die Templer die Welt getäuscht haben'.
- Ottokars Österreichische Reimchronik nach den Abschriften Franz Lichtensteins, ed. Seemüller, Joseph, in: MGH Deutsche Chroniken 5,1 u. 2, Hannover 1890f, MGH-online
- Fischer, Mary: Criticism of CHurch and Crusade in Ottokar's Osterreichische Reimchronik (Forum for Modern Language Studies 22), 1886.
- Nicholson, Helen: Love, War and the Grail, Leiden-Boston-Köln 2001, S. 82-85.
Offizium
In der ursprünglichen Ordensregel ist präzisiert, daß die Templer verpflichtet seien, am vollständigen religiösen Dienst, wie ihn die Regularchanoniker von Jerusalem vollziehen, teilzunehmen. Sie sollten das Stundengebet (Matutin, Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper und Komplet) sitzend hören, mit Ausnahme des ersten Teils der Matutin: dem Psalm Venite und dem Hymnus, sowie der gesamten Laudes. Konnten sie das Stundengebet aufgrund ihrer Verpflichtungen nicht hören, waren sie angehalten, stattdessen Vaterunser zu beten: 13 anstelle der Matutin, je 7 für die Terz, Sext und Non, 9 für die Laudes und 9 für die Vesper, sowie zusätzlich die entsprechende Anzahl für das Stundengebet zu Ehren der Jungfrau Maria. Die Konventualstatuten spezifizierten: für die Matutin 24 Vaterunser, und anschliessend für die Prim weitere 14 noch vor der Konventsmesse, nach der Messe gleich anschliessend die Terz und die Sext mit 28 Vaterunsern. Am Nachmittag folgten die Non mit 14 und die Vesper mit 18 Vaterunsern und die Komplet mit 14. Ausserdem kamen noch 60 Vaterunser vor dem Mittag hinzu 'zu Ehren der lebenden und toten Brüder'. Normalerweise konnten nur die Kapläne das lateinische Stundengebet anhand des Breviers beten, die übrigen Brüder hörten den Kaplänen zu. Anders als in der Regel des Deutschen Ordens -- obwohl jene auf der Templerregel basiert -- findet man in letzterer keine Erwähnung von Laienbrüdern, die das Offizium auf Latein singen konnten.
"Omne Datum Optimum"
Dies ist der Titel der am 29. März 1139 durch Papst Innozenz II. ausgestellten Bulle mit den zentralen Privilegien für den Templerorden. Gerichtet ist sie an den damaligen Meister des Ordens, Robert de Craon. Nach dem Lob des religiösen Lebens der Templer als Mitglieder der Armee Christi und Verteidiger der Kirche, die in ihrem Dienst das Wort Christi, für die 'Brüder zu sterben' auf ganz besondere Weise im Kampf gegen die Ungläubigen verwirklichen, folgen die einzelnen Privilegien:
- Den Templern wird gestattet, in den Kampfhandlungen Beute zu machen und diese auch zu behalten; niemand dürfe hiervon ohne Zustimmung des Ordens einen Anteil verlangen,
- Alle Besitzungen des Ordens, die jener durch Schenkungen, Kauf oder andere gerechte Mittel erwerbe, werden unter den Schutz des Heiligen Stuhls gestellt,
- Das religiöse Leben innerhalb des Ordens soll die Gelübde der Keuschheit, persönlichen Armut und des Gehorsams gegenüber dem Meister oder seinen Delegaten unverrückbar enthalten sein,
- Der an der Spitze der Gemeinschaft stehende Meister soll sowohl ein Militär als auch ein Religiosus sein (dies schloß beispielsweise aus, daß Ordenskapläne zu dieser Würde gelangten!), er muss die Profeß abgelegt haben und durch die Brüder des Ordens, oder zumindest deren sanior pars, gewählt werden (was etwaigen Ernennungen von monarchischer Seite aus einen Riegel vorschob),
- Die von Meister und Brüdern gemeinsam aufgestellten Ordensregeln dürfen von keiner weltlichen oder geistlichen Person abgeändert oder verkürzt werden. Lediglich dem Meister mit der Zustimmungen des größeren Teils seines Kapitels darf Änderungen vornehmen,
- Der Übertritt von Templern in andere Orden, auch monastischer Prägung wird scharf untersagt, es sei denn, dies Erfolge nach Zustimmung der Brüder und des Meisters (Letzteres wird in der Bulle Militum Templi Professio vom 14. März 1151 nochmals hervorgehoben), und mit einem längeren Exkurs zum Lob des Kampfes unterstützt (der ethische Konflikt zwischen Mönch und Krieger scheint nach wie vor ein Problem dargestellt zu haben),
- Untersagt wird auch die Rückkehr in ein weltliches Leben nach abgelegter Profeß,
- Keine weltliche oder geistliche Person darf in irgendeiner Weise Treue- oder Lehnseide von den Templern verlangen,
- Von den beweglichen und unbeweglichen Gütern des Ordens darfgegen den Willen des Ordens nicht der Zehnte verlangt werden, da die Templer 'Verteidiger der Kirche' seien und sich daher auch von den Besitzungen der Kirche erhalten müssen; sie selbst dürfen jedoch den Zehnten erheben sofern der Konsens des zuständigen Bischofs vorliege,
- Der Orden darf Priester und Kleriker bei sich aufnehmen zur geistlichen Versorgung der Brüder, jedoch nicht, falls der Ortsbischof diese Überstellung der Geistlichen verweigert. Diese haben ihre moralische Integrität und den Nutzen für die Gemeinschaft ein Jahr lang unter Beweis zu stellen, ehe sie die Profeß ableisten dürfen. Sie unterstehen dem Meister wie auch alle anderen Brüder, und sie müssen sich aus rein weltlichen Ordensangelegenheiten heraushalten,
- Die Weihen dieser Geistlichen kann jeder katholische und mit Rom unierte Bischof vornehmen,
- Den Geistlichen des Ordens ist es verboten, für Geld zu predigen, es sei denn der Meister lege dies unter speziellen Umständen fest,
- Der Bau eigener Kirchen wird gestattet.
Die Bulle schließt mit einer Mahnung, sollte gegen diese Privilegien zuwider gehandelt werden. Jeder, der dies wissentlich tue und seine Verfehlungen nach zwei Verwarnungen nicht mit entsprechender Reparation wieder gut zu machen bestrebt sei, verlöre all seine Privilegien und werde mit der Exkommunikation bestraft. Jene hingegen, die die Vorgaben der Bulle erfüllen, würden der Gnade und des Segens Gottes und der Apostel teilhaftig werden.
Was die Kirchen und Kapellen anbelangt, so gab es Bauten, die nur für die Templer und deren Affiliierte und Wohltäter selbst zugänglich waren, Bauten, die auch für die Gemeindeöffentlichkeit zugänglich waren und reinen Pfarrkirchen, die dem Orden zur Betreuung übertragen worden waren. Außerdem gründeten die Templer auch Pfarreien. Generell bestand die Tendenz, die Ordenssakralbauten so offen und zugänglich wie möglich zu machen, denn die größere Sichtbarkeit bedeutete größere Spendeneinnahmen. Wohltäter des Ordens wurden oft auf den Friedhöfen der Häuser bestattet, Ereignisse, bei denen sich oft eine größere Zahl an Trauergästen einfand. Auch Bestattungen von Ordensbrüdern fanden nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Privilegien des Ordens und der Drang der Gläubigen, an den spirituellen Gütern teilzuhaben wiederum führte zu zahlreichen Konflikten mit dem Weltklerus über schuldige oder nicht schuldige Geldzahlungen, die Besetzung von Pfarrstellen und das Visitationsrecht. Dabei konnte es zum Teil recht handgreiflich zugehen und zu Sach- sowie Personenschaden kommen. So überfielen Prior und Mönche von Saint-Pourcain in der Auvergne das dortige Templerhaus an einem Karfreitag, wobei Feuerschaden entstand, ein Altar zu Bruch ging und ein Templer verletzt wurde, woraufhin die Angreifer vom Papst exkommuniziert wurden. Grund waren Streitigkeiten über Zehntzahlungen und das Begräbnisrecht gewesen.
Alexander III. grenzte am 17. Juli 1179 die Zehntbefreiung auf sine laborum erworbene Güter eingrenzte, und infolge des 3. Laterankonzils die Beziehungen der Templer zu den jeweiligen Diözesanbischöfen neu definierte. So wird nunmehr bezüglich Weihen und Sakramenten an den Ortsbischof verwiesen, und die Neuerrichtung von Kapellen und Kirchen wird nur dann gestattet, wenn nicht bereits ein geistliches Haus oder eine Abtei in der Nähe ist. Eigene Friedhöfe sowie das umstrittene Bestattungsrecht durften die Templer allerdings behalten. Ausgesprochen wird nunmehr auch ein Verbot, Mitglieder des Ordens zu exkommunizieren oder Orte der Templer mit dem Interdikt zu belegen. Sei eine Region mit dem Interdikt belegt, sollten die Templer sogar hinter verschlossenen Türen Gottesdienste abhalten dürfen. Gerade diese beiden letzten Erweiterungen reduzierten die Möglichkeiten der Diözesanbischöfe, in irgendeiner Weise Druck auf den Orden ausüben zu können, erheblich. Dennoch waren die Beziehungen zum den Bischöfen und dem Weltklerus keineswegs immer angespannt. Besonders in Frankreich und Italien wurden die Templer offenbar als Unterstützer in der Kirchenreform wahrgenommen und entsprechen von Bischöfen/Erzbischöfen privilegiert, die ihnen Kirchen übertrugen.
- Hiestand, R. (Hrsg.): Papsturkunden für Templer und Johanniter, Bd. 1, Göttingen 1972, S. 204-214.
- Barber, M., Bate, K. (Hrsg.): The Templars. Selected sources translated and annotated, Manchester 2007, S. 59-64 (englische Übersetzung des lateinischen Textes).
- Carraz, D.: À l'orée d'une enquête: images peintes et lieux de culte des ordres militaries dans l'espace francais, in: Carraz, Damien / Dehoux, Esther (Hrsg.): Images et ornements autour des ordres militaires au Moyen Âge, Toulouse 2016, S. 21-35, hier S. 32.
- Schenk, Jochen: Aspects and problems of the Templars' religious presence in medieval Europe from the 12th to the early 14th century, in: Traditio 71 (2016), S. 273-302. (S. 284 zu den Templern übertragenen Kirchen u. Klöstern, S. 294 zur Affäre von Saint-Pourcain)
- Vial, P.: Libertés et pouvoir: la protection des personnes et des biens de l'Ordre du Temple, in: Libertés au Moyen Age, 1987.
Ordensaufnahme
Sowohl die Regel als auch die Prozeßakten geben Nachrichten über die Aufnahme in den Templerorden. Zunächst bat der Postulant um die Gemeinschaft des Ordens mit der Formel "Brot und Wasser". Anschließend stellte der Komtur des Hauses den im Kapitel versammelten Mitbrüdern die Frage, ob sie ein Hindernis wüßten, was gegen die Aufnahme des Postulanten spräche. Gab es keines, ließ man den Postulanten in eine Kammer nahe dem Kapitelsaal kommen, wo man ihm die Härten des künftigen Ordenslebens darlegte. War jener anschließend noch immer entschlossen, einzutreten, brachte man ihn vor den Komtur in den Kapitelsaal. Es folgte die zweite Bitte um Aufnahme, und dann die Verpflichtung des Postulanten, "Diener und Sklave des Hauses" zu werden. Nach einer weiteren Ermahnung durch den Komtur, daß man nicht Reichtum und Wohlleben im Orden suchen dürfe, sondern Armut und Buße, sprachen alle versammelten Brüder ein Gebet. Dann übergab der Kaplan dem Postulanten ein offenes Evangeliar für den feierlichen Eid. Die dem Postulanten so gestellten Fragen lauteten: ob er nicht verheiratet sei, nicht Mitglied eines anderen Ordens, keine Klerikerweihen erhalten habe, nicht verschuldet sei, gesund und persönlich frei. Handelte es sich um einen zukünftigen Ritterbruder, fügte man die Frage hinzu, ob er Sohn eines Ritters aus legaler Ehe sei. Es folgt die Profeß mit den üblichen drei monastischen Gelübden: Gehorsam, Keuschheit und Armut, sowie ausserdem, die "guten Sitten und Gebräuche des Hauses" zu bewahren. Nun erhielt der neue Mitbruder das Habit. Der Kuß auf den Mund, wie es bei der weltlichen Belehnung der Brauch war, beschloß die Zeremonie. Im Unterschied zu den Rittern des Deutschen Ordens erhielten Templer keinen feierlichen Ritterschlag bei der Profeß.
Aus den Prozessprotokollen erfährt man, dass Aufnahmen oft an hohen Kirchenfesten stattfanden. Das durchschnittliche Alter für den Eintritt in den Templerorden lag bei 25 Jahren, man kennt sogar Aufnahmen von 40- oder 50-jährigen, sowie jene Männer, die ihren Wunsch erst auf dem Totenbett kundtaten - ein im Mittelalter nicht unüblicher Brauch zur Vorsorge für das Seelenheil. Die jüngsten je bei den Templern Aufgenommenen waren laut Prozessakten 11, 12 und 14 Jahre - Ausnahmefälle. Die Regel untersagte die Aufnahme von Kindern, die noch keine Waffen tragen konnten, doch muß man in Rechnung stellen, daß man im Mittelalter mit 14 Jahren kein Kind mehr war. Um der Regel Genüge zu leisten, wurden auch diese Knaben VOR ihrer Profeß noch zum Ritter geschlagen.
Zeitgenössische Urkunden und literarische Quellen nennen als Ursachen des Eintritts in den Templerorden ähnliche Gründe wie beim Eintritt in andere geistliche Gemeinschaften: Buße für begangene Verfehlungen (wobei Entsprechendes auch als Kirchenstrafe auferlegt werden konnte), Versorgungsprobleme (besonders im Alter), Liebeskummer (besonders in der Literatur bemüht), Dank für die Hilfe von Ordensbrüdern in Notsituationen, Sorge um das Seelenheil und der Wunsch, Christus und den heiligen Stätten zu dienen. Einige Männer traten sozusagen erst auf dem Totenbett in den Orden ein, um ihr Leben in einem heilsfördernden Zustand zu beschließen: so zum Beispiel der berühmte William Marshall von Pembroke.
Text der Statuten zur Ordensaufnahme (nach der Übersetzung von Münter, mit Anmerkungen)
- Nicholson, H.: Love, War and the Grail, Leiden-Boston-Köln 2001, S. 43ff.
Ordenshaus
Die meisten Ordenshäuser der Templer in Europa (mit Ausnahme Spaniens, das ebenfalls Grenzgebiet zu den Muslimen darstellte) waren keine 'Burgen' im herkömmlichen Sinne, sondern befestigte Wirtschaftshöfe. In den Quellen werden sie mit curia, bzw. Hof oder Haus bezeichnet. Zum Hauptgebäude gehörten je nach Art und Standort der Niederlassung weitere Gebäude wie Ställe, Speicher, Mühlen, sowie eine Kapelle, die in den meisten Fällen sehr schlicht gehalten ist (s. Architektur). Archäologisch nachgewiesene Mauern oder Zäune hatten keinen Befestigungscharakter. Zahlreiche Ordenshäuser befanden sich auch im städtischen Bereich - in diesem Fall handelte es sich meistens um Einzelgebäude.
Ordo Militiae Crucis Templi (=OMCT, = Deutscher Tempelherren-Orden, Neotemplergemeinschaft)
Ordenstracht: weißer Habit, rotes Balkenkreuz, zum Teil gold unterlegt
Der OMCT ist eine Organisation auf den Wurzeln der Pariser Neutempler, die 1950 mit Unterstützung des OSMTH aus Paris durch den evangelischen (später baptistischen) Geistlichen Prof. Dr. Hans Heuer in Nürnberg ins Leben gerufen wurde. Zunächst trug sie den Namen "Jacob-Molay-Collegium des Souveränen Tempelherrenordens". 1959 wird auf dem Internationalen Großkapitel der Templer in Wien Felix Graf Luckner zum Großmeister gewählt. Er amtierte bis zu seinem Rücktritt und Ausscheiden aus dem Orden 1964. Im selben Jahr trat auch Heuer nach einem Rechtsstreit mit dem Malteserorden über die Bezeichnung als "Souveränder Orden" zurück. Die neu gewählte Ordensführung benannte ihre Gemeinschaft nunmehr "OMCT-Tempelherren-Orden, Deutsches Priorat" als e.V.
Seine Aufgabe sieht der vereinsmäßig organisierte OMCT in der Überwindung der christlichen Spaltungen und der Vermittlung traditioneller christlicher Werte. In der Präambel der Ordensregel heißt es "In der Sorge um den Zerfall der in Jahrhunderten gewachsenen Werte des christlichen Abendlandes und im Streben nach den ritterlichen Tugenden des historischen Templerordens sowie im Versuch eigener geistiger Vervollkommnung und dem Ziel, Antworten auf die brennenden Fragen unserer Zeit an unseres Gesellschaft zu geben, haben wir uns zusammengefunden". Eine Regel zur konfessionellen Bindung der Mitglieder besteht nicht; die Gemeinschaft steht Christen wie Konfessionslosen und Esoterikern offen.
Neue männliche Mitglieder werden bei ihre Aufnahme zum Ritter geschlagen; Frauen werden mit dem Titel Dame aufgenommen.
Artikel unter Mitwirkung von H. Sandmann
Ordo Militiae Crucis Templi (=OMCT-Tempelritter-Orden, Neotemplergemeinschaft)
Der OMCT-Tempel RITTER-Orden entstand 2008 nach Abspaltung vom OMCT-Tempelherren-Orden und hat seinen Sitz in Hannover.
Ordo Novi Templi (=ONT, Neotemplergemeinschaft)
Diese Gemeinschaft okkult-ariosophischer Ausrichtung wurde um 1900 durch den ehemaligen Zisterziensermönch Josef Adolf (Georg) Land (von Liebenfels) gegründet. Lanz, der sich als geistiger Vater des Nationalsozialismus bezeichnete, ging von einer Existenz des "Templerordens" als Hüter des "Grals" (für ihn die germanische Ur-Religion) bereits in der Germanenzeit aus, wobei dessen Existenzberechtigung die Erhaltung arischen Menschentums innerhalb der umgebenden "Niedermenschen" gewesen sei. Aus den erhaltenen Schriften Lanz' geht seine radikale rassistische Uminterpretation von Bibeltexten hervor. Aufnahme in seinen Orden sollten hauptsächlich blonde, eben arische, Menschen finden. Der ONT wurde von den Nationalsozialisten verboten.
Paape, Walther: Im Wahn des Auserwähltseins. Die Rassereligion des Lanz von Liebenfels, der Neutemplerorden und das Erzpriorat Staufen in Dietfurt – Eine österreichisch-deutsche Geschichte, Meßkirch 2018.
Ordre Souverain et Militaire du Temple de Jérusalem (=OSMTJ, Neotemplergemeinschaft)
Ordenstracht: weißer Habit, rotes Tatzenkreuz
Der OSMTJ entstand 1970 als Abspaltung einer Reihe von Mitgliedern unter dem neu gewählten Großmeister Antoine Zdrojewski aus dem OSMTH. Der neue Großmeister reorganisierte den Orden und seine Aktivitäten und bestätigte die Autonomie der Mitglieder der Großpriorate der einzelnen Länder, so zum Beispiel das Großpriorat USA "OSMTJ Knights Templar of America". (Der andere Teil des Ordens unter Sousa-Fontes trägt den Titel OSMTH-Regency)
Webseite: http://osmtj.net/modern-order/
Ordo Supremus Militaris Templi Hierosolymitani (=OSMTH, Neotemplergemeinschaft)
Ordenstracht: weißer Habit, rotes Doppelkreuz
Der OSMTH enstand auf den Wurzeln der Pariser Neutempler aus dem belgischen Großpriorat unter Emile Isaac-Vandenberg. Unter den Bedrohungen des II. Weltkrieges wurde das Ordensarchiv in das portugiesische Großpriorat verlagert, dessen Leiter Antonio Campello Pinto de Sousa Fontes nach dem Tod Isaac-Vandenbergs die Regentschaft übernahm und schließlich von einem Teil des Ordens zum neuen Großmeister gewählt wurde. Noch 1945 behauptete er, durch die Charta Transmissionis in der direkten historischen Filiation der historischen Templer zu stehen. 2010, unter Großmeister Patrick Rea, wird dieser Anspruch nicht mehr erhoben. Man sieht sich aber soweit in geistiger Kontinuität, um "900 Jahre Templer" in enstprechenden Publikationen zu feiern. Die heute in zahlreiche Zweige zersplitterte Gemeinschaft ist heute als ökumenisch-christlich-philantrophisch orientiert und steht Männern wie Frauen offen.
Innerhalb des Ordens gibt es folgende Ränge:
- Page (Kinder von Ordensangehörigen, ab 7. Lebensjahr)
- Servant (ab 13. Lebensjahr)
- Postulant
- Knappe (ab 18. Lebensjahr)
- Ritter (Eques) oder Dame (Equitissa)
- Offizier (Officialis)
- Komtur (Commendator)
- Großoffizier (Magnus Officialis
- Träger des Groß-Kreuzes (Eques Magnae Crucis)
Webseite: https://www.osmth.de
Ordo Templi Orientis (=OTO, Neotemplergemeinschaft)
Diese okkult-esoterische Gesellschaft wurde um 1900 durch den Wiener Industriellen Carl Kellner und den deutschen Theosophen und Freimaurer Franz Hartmann gegründet. Grundlage war der freimaurerische Memphis-Misraim-Ritus. Die okkult-esoterische Gruppe suchte altägyptische, jüdische, christliche und islamische Mystik und Magie zu verbinden. Ab 1912 gewann der Engländer Aleister Crawley mehr und mehr an Einfluss. Er gab sich selbst den Titel "Allerhöchster und Allerheiligster König" und ließ sich als "Allmächtiger Baphomet" verehren. Der Orden wurde in Deutschland von den Nationalsozialisten verboten.
Orson de Beauvais
Das Chanson de Geste "Orson de Beauvais" stammt aus einer Zeit um 1200. Obwohl die Geschichte im 8. Jahrhundert spielt, wird erwähnt, dass der Held dem Templerorden beigetreten sei, weil er geplant habe, Karl den Großen zu ermorden.
- Orson de Beauvais, chansons de geste du XIIe siècle, ed. G. Paris, Paris 1899, Zeilen 3319-3321.
- Nicholson, H.: Love, War and the Grail, Leiden-Boston-Köln 2001, S. 37.
Oschersleben (Komturei, Deutschland)
Oschersleben (Bode) ist eine Stadt des Landkreises Börde im Bundesland Sachsen-Anhalt und liegt ca. 35 km südwestlich von der Landeshauptstadt Magdeburg entfernt. Die weltliche Herrschaft über Oschersleben lag seit 1052 beim Hochstift Halberstadt; kirchlich gehörte die Stadt stets zum Bistum Halberstadt. Die Existenz einer Kommende des Templerordens in Oschersleben erweist eine Urkunde vom 26.04.1306 anläßlich des Halberstädter Güterverkaufs. Hier wird Komtur Ulrich von Oschersleben als Zeuge genannt (Landeshauptarchiv Sachsen- Anhalt, Abteilung Magdeburg, Rep. U 8 N Nr. 03).
Eine Urkunde
aus dem Jahr 1362 erlaubt die Lokalisierung der Templerniederlassung. Mit
diesem Schriftstück übereignet Bischof Ludwig von Halberstadt den
Affeburgern eine halbe Hufe im Oscherslebener Felde. Dieses setzte sich zur
damaligen Zeit aus drei Teilmarken, Emmeringfeld, Stadtfeld und Brandsleber
Feld, zusammen. Wie eine Urkunde von 1721 angibt, befand sich das Templerhaus
in Emmeringen (Breddin, S. 27 unter Bezug auf "Geschichtsblätter
für Stadt und Land Magdeburg 1899, S. 52).
Es ist somit sehr wahrscheinlich, dass die Templerkomturei Oschersleben und
der Emmeringer Tempelhof identisch sind.
- Breddin, G.: Flurnamen und Flurgeschichte - ein Beitrag zur Heimatkunde der Oschersleber Umgegend, Beilage zum 11. Jahresbericht der Realschule zu Oschersleben 1908.
- Ledebur, Leopold von: Die Tempelherren und ihre Besitzungen im preußischen Staate. Ein Beitrag zur Geschichte und Statistik des Ordens, in: Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des preußischen Staates Band 16 / Berlin 1835.
- Lehmann, G., Patzner Ch.: Die Templer in Mitteldeutschland, Erfurt 2004.
- Schüpferling, M.: Der Tempelherren- Orden in Deutschland, Bamberg 1915.
Osiglia (Komturei, Italien)
Die Annahme, dass die Niederlassung bereits 1283 an die Johanniter ging, ist falsch. Die Johanniter hatten in Osiglia nur ein Haus mit einer Kirche unter dem Titel des Hl. Jakobus, erwähnt nach 1312. Hierbei handelte es sich vermutlich um den ehemaligen Templersitz. Es existieren heute keinerlei architektonische Reste aus dem Mittelalter mehr.
Komture (nach Bellomo):
~1267 Manfredo di Villanova