Kalchberg, Johann von (Dramatiker)

Kalchberg verfasste 1788 ein dramatisches Gedicht über das "Ende" des Ordens mit dem Titel Die Tempelherren. Hierin geht er von einem bereits jahrtausendelangem Bestehen des Templerordens und von dessen geheimen Weiterleben nach der offiziellen Auflösung aus. Den Templern wird aufklärerisches und maurerisches Gedankengut unterlegt; sie sollen sich aber auch als "Kämpfer gegen Tyrannei" bewähren.

Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur
Grossegger, Elisabeth: Freimaurer und Theater 1770-1800. Freimaurerdramen an den k.k. privilegierten Theatern in Wien, Wien-Köln-Graz 1981, S. 57-62

 

Kaplan

Durch die Bulle Omne Datum Optimum wurden den Templern offiziell eigene Priester zugestanden. Sie waren gemäß einer päpstlichen Verfügung von 1260 nicht nur für die Ordensbrüder, sondern auch die Donaten zuständig. Der Kleriker, der in den Orden einzutreten wünschte, legte eine Profess ab, die sich von denen der Laienbrüder unterschied. Er versprach lediglich Gehorsam und ein Leben nach den Gebräuchen des Ordens in Keuschheit und ohne Eigentum. Die Kleriker waren verpflichtet, das kanonische Stundengebet zu verrichten. Sie hatten einige Vergünstigungen wegen ihrer priesterlichen Würde, zum Beispiel durften sie Handschuhe tragen und waren davon dispensiert, niederzuknieen, wenn sie vor dem Kapitel eine Verfehlung bekannten. Das Ordensgewand der Templerpriester war schwarz oder braun wie das der Servienten, wie aus den Spezifikationen von § 434 der Égards hervorgeht, der Kandidaten behandelt, die die klerikalen Weihen besitzen und dies bei ihrer Profess verschweigen:"...die Brüder dürfen nicht dulden, daß ein Mitbruder den weißen Mantel trägt, wenn er nicht Ritter ist. Ausserdem ist es nicht Sitte, daß ein Kaplansbruder im Orden des Tempels den weißen Mantel trägt."

Nur wenn Ordenspriester zur bischöflichen Würde erhoben wurden, konnte ihnen der weisse Mantel als Habit gestattet werden, wenn sie "sehr demütig" vor dem Kapitel darum gebeten hatten. Einige Templerbischöfe sind überliefert: Guillaume le Templier, Bischof von Bordeaux von 1174-1187, Guérin, ehemaliger Schatzmeister des frz. Königs, 1215 Bischof von Senlis, Richard, Bischof von Lavello (Apulien), 1226, Hugues, Bischof von Sebaste um 1253 (er wechselte allerdings bald darauf zum Orden der Grabeskanoniker), Guillaume Martini, ab 1288 letzter lateinischer Erzbischof von Nazareth, und Humbert, (Titular-)Bischof von Banias im Heiligen Land um 1270. Enrico di Ponzione erhielt 1296 das Bistum Savona (Norditalien). Ordenspriester wirkten auch als öffentliche Notare oder betreuten Pfarrkirchen, die dem Orden übergeben worden waren, zum Beispiel rings um die spanische Komturei Monzón.

Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur
  • Hiestand, R.: Templer- und Johanniterbistümer und -bischöfe im Heiligen Land, in: Ritterorden und Kirche im Mittelalter (Acta Torunensia Bd. IX), hrsg. Nowak, Z. H., Torun 1997, S. 143-161.
  • Nicholson, Helen: Love, War and the Grail, Leiden-Boston-Köln 2001, S. 69.
  • Vogel, Christian: Das Recht der Templer: ausgewählte Aspekte des Templerrechts unter besonderer Berücksichtigung der Statutenhandschriften aus Paris, Rom, Baltimore und Barcelona, Münster 2007, S. 181ff.

 

Kastilien

s. Spanien

 

Katalonien

Katalonien, zum Zeitpunkt der Gründung des Ordens gemeinsam mit der Provence Bestandteil des Herrschaftsgebietes Raimond-Berengar III., wurde sehr früh zu einem Kernbereich für die Templer im Abendland. St. Oleguar, Erzbischof von Tarragona und Berater der Grafen von Barcelona, hatte auf seiner Pilgerfahrt ins Heilige Land 1125 bereits positive Erfahrungen mit den Templern gemacht und bereitete damit sozusagen den Boden für künftiges Wohlwollen von Adel und Kirche. 1131 trat Graf Raimond-Berengar III. sogar als Professbruder in den Orden ein. Der Schritt wurde begleitet von der Schenkung der Burg von Granyena, die sich damals an der Grenze zu den moslemisch besetzten Gebieten befande. Damit wurden die Templer in den Reconquista-Kampf eingebunden. 1132 folgte die Schenkung der Burg Barbéra durch Graf Ermengol VI von Urgell. 1134 dekretierte Raimond-Berengar IV. gemeinsam mit den kirchlichen und weltlichen Großen seines Landes ein Privileg für den Orden, in welchem seine Mitglieder die juristische Autonomie erhielten und ihnen vollständiger Schutz durch die für Kleriker geltenden Gesetze des Gottesfriedens gewährt wurde. Eine Ausnahme von dieser Exemtion bildete lediglich der Verstoß gegen den Gottesfrieden durch die Templer selbst. Ausgenommen war der Orden auch von der Pflicht des Heerbanns - allerdings erwartete man die Beteiligung der Templer an den Reconquista-Zügen. Die Templer selbst konnten ihre Lehensleute und Pächter für ihre Feldzüge einberufen, und zwar sowohl im Falle eines Krieges gegen die Sarazenen, als auch gegen andere Feudalherren, zum Beispiel nach Angriffen auf Gut und Personen des Ordens. Im Jahre 1137 wurde die Grafschaft Katalonien dem Königreich Aragon angegliedert.

Quellen des Artikels und weiterführende Literatur und Karte s. unter Aragon

 

Katharer (Beziehungen der Templer zu)

Über die Beziehungen der Templer zu der katharischen Religionsgemeinschaft im Süden Frankreichs und die Rolle des Ordens während des Albigenserkreuzzuges wurden und werden zahlreiche Legenden verbreitet, die bis dahin gehen, den Templern eine insgeheim katharische Religion zuzuschreiben.
Wahr ist, daß die Templer am Kreuzzug nur in geringer Zahl teilnehmen, was aber auch in ihrem gleichzeitigen Engagement im Orient begründet liegt. Sie sind enge Vertraute des Kreuzzugsführers Simon de Montfort und schützen beispielsweise 1212 dessen Sohn bei einer Aufruhr in Narbonne. Der Templer-Provinzmeister Guillaume d'Alliac war auf Seiten der Kreuzfahrer bei der Belagerung von Toulouse - wobei über die 'Häresie' der Stadt und ihrer Führer keine falschen Vorstellungen gemacht werden sollten: die Stadtväter riefen innigst ihren Lokalpatron, den Hl. Saturnin, um Hilfe gegen das Kreuzfahrerheer an. Hier wie überall im Kampf gegen die Katharer dürfen Antiklerikalismus und politische Ressentiments auf beiden Seiten nicht mit religiöser Divergenz gleichgesetzt werden. Ein Templer war es auch, der ein geplantes Attentat auf den pro-französischen Bischof von Toulouse, Folquet de Marseille, entlarvte.
Nichts desto trotz gab es auf Grund langer familiärer Bindungen Sympathien der ortsansässigen Templer mit dem - zum Teil katharisch sympathisierenden - Adel. So wurden derart verdächtige Adlige im Roussillon durchaus auf Templerfriedhöfen bestattet.

Eine katharische Häresie nachzuweisen wurde sich später während des Prozesses nicht vordergründig bemüht. Zwar enthalten die Anklagepunkte der Provinzialkonzilien theologische Fragen, die auf katharische Ansichten und Praktiken hindeuten, doch eben auch auf andere abweichende Religionsgemeinschaften. Derartige Fragen gehörten zum Standartrepertoir der Inquisition, die versuchte, die angetroffene oder zugeschriebene Häresie entsprechend zu klassifizieren.

Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur
  • Delaruelle, E.:Templiers et Hospitaliers en Languedoc pendant la croisade des Albigeois, in: Cahiers de Fanjeaux Nr. 4 (Paix de Dieu et guerre sainte en Languedoc au XIIIe siècle), 1969.
  • Selwood, D.: Knights of the Cloister: Templars and Hospitallers in Central-Southern Occitania c.1100-c.1300. Rochester, N.Y., 1999.
  • Vinas, R: L'Ordre du Temple en Roussillon, 2001.

 

Klerikat der Tempel-Herren (Neotemplergemeinschaft)

Die Geheimgesellschaft wurde durch den deutschen Orientalisten, lutherischen Theologen und Freimaurers Johann August von Starck in der zweiten Hälfte des 18. Jhds. gegründet. Sie sah sich als Fortführung eines angenommenen eigenen Klerikerzweigs des historischen Templerordens, der spezielles arkanes Wissen im magischen und alchemistischen Bereich besessen habe. Das "Klerikat" vereinigte sich 1772 mit der "Strikten Observanz", um zu verhindern, daß jene die Betrügereien von Starck aufdeckte. Wegen der pseudokatholischen Liturgieelemente des "Klerikats" beschuldigten Zeitgenossen Starck, heimlich zum Katholizismus übergetreten zu sein, ein damals schwerwiegender Vorwurf der Staatsfeindlichkeit. Johann August von Starck war der erste, der einen Baphomet-Mythos erfand. Während der Initiation seiner Adepten standen auf dem Altar eine Bibel, eine Menorah und ein "Baphomet" -- eine nicht näher identifizierte Figur.

Klerikat wie Strikte Observanz gingen Ende des 18. Jahrhunderts ein.

Quellen für diesen Artikel und weitere Literatut
  • Donnert, Erich: Antirevolutionär-konservative Publizistik in Deutschland am Ausgang des Alten Reiches: Johann August Starck (1741-1816), Ludwig Adolf Christian von Grolman (1741-1809), Friedrich Nicolai (1733-1811), 2010.
  • Starck, Johann August von: Ueber Krypto-Katholicismus, Proselytenmacherey, Jesuitismus, geheime Gesellschaften und besonders die ihm selbst von den Verfassern der Berliner Monatsschrift gemachte Beschuldigungen, mit Acten-Stücken belegt, Frankfurt am Main und Leipzig 1787.

 

 

Klein Öls (=Olesnica Mala, Komturei, Polen)

Die Templerniederlassung Klein Öls wurde im Jahr 1226 durch Herzog Heinrich I. (der Bärtige) von Niederschlesien und Großpolen gestiftet. Dies geschah auf Wunsch seiner Gemahlin, der heiligen Hedwig. Im gleichen Jahr übertrug Bischof Lorenz von Breslau den Templern zu Klein Öls den Zehnten in Höhe von 3 Mark. Ein Jahr später befreite Bischof Lorenz die Templer von Klein Öls von den Zehnten von fünf aratra.

Beim Einfall der Mongolen in Polen und Schlesien 1241 wurde Klein Öls stark in Mitleidenschaft gezogen. Dies geht aus einem Schreiben des französischen Provinzmeisters an König Ludwig IX. hervor. Dieser berichtet, dass die Templer in der Schlacht auf der Wahlstatt (09.04.1241) drei Ritter, zwei Servienten, sechs sonstige Brüder und 500 Leute verloren haben. (Man bemerke die geringe Anzahl der beteiligten Ritter!) Spätestens seit 1251 hatte die Niederlassung den Status einer Komturei. In einer Urkunde vom 25.08.1251 wird ein Komtur Herman von Öls (=Klein Öls) aufgeführt. In einer Urkunde vom 30.06.1288 wird auch ein Kaplan des Ordenshauses erwähnt.

Letztmalig erscheint die Komturei in einer Urkunde vom 09.09.1308, mit der der Komtur Canusius den Zehnten von drei Hufen zu Gottschalksdorf, welchen ein Hermann den Templern zu Klein Öls gegeben hatte, an dessen Witwe und Kinder verkauft. Unter den Zeugen erscheint ein Bruder Hermann "Meister der Schafhirten", eine Bezeichnung die wohl eine umfangreiche Schafzucht der Tempelbrüder in Klein Öls vermuten lässt. Zu den Gütern gehörte auch ein Schlachthof in Wanzow und das Dorf Calnow (Kalinowice Dolne). 1314 wurden die Güter gemäß päpstlichen Beschlusses von den Johannitern übernommen.

Komture:
~1251 Herman
~1288 Parvus
~1308 Canusius

Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur
  • Lehmann, Gunther & Patzner; Christian: Die Templer im Osten Deutschlands, Erfurt 2005, S. 34
  • Heutger, Nicolaus: Die Templer in Niedersachsen, in "Die Ritterorden Im Mittelalter", Reineke-Verlag Greifswald 1996, S. 104.
  • Irgang, Winfried: Urkunden und Regesten zur Geschichte des Templerordens, Köln / Wien 1987, S. 9f.
  • Melichar, Jaroslav: Templáří v zemích českých králů - ČECHY (Die Templer in den Ländern der tschechischen Könige), Verlag MH Beroun, 2009
  • Schüpferling, Michael: Der Tempelherren-Orden in Deutschland, Bamberg 1915, S. 156.

 

Knappen

Jedem Ordensritter stand laut Regel ein Knappe (escuier) als Unterstützer zu (§138 der Status hierarchiques, um 1165). Ein Knappe im eigentlichen Sinne (vahlet gentil home, ein in die Ausbildung bei einem Ritter gegebener Adelssohn) war laut der Ordensregel (§77 der Statuts hierarchiques, um 1165) nur dem Meister zugestanden. Dieser war ausdrücklich kein Ordensmitglied. Im entsprechenden Paragraphen ist auch vermerkt, daß der Meister ihn zum Ritter schlagen konnte, wenn er es für angebracht hielt, daß dies aber nicht allzu häufig praktiziert werden sollte. Nach erfolgtem Ritterschlag konnte der ehemalige Knappe dann entscheiden, ob er dem Orden beitreten wollte. Aus Aragon/Katalonien sind Fälle überliefert, in denen Adlige ihre Söhne den Templern zur Erziehung übergaben, doch geschah dies nicht unter der Vorbedingung, daß diese Jungen später auch die Gelübde ablegten, doch beweisen Urkunden aus anderen Provinzen, daß auch eine tatsächliche Oblatur durchaus vorkam, wenn auch sehr selten. Auf Zeit dienende Knappen als Unterstützer der Ritter sind des weiteren vermerkt im Regelparagraph 33.

Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur
  • Forey, A.: The Templars in the Corona de Aragón, London 1973.
  • Magnou, E.: Oblature, classe chevaleresque et servage dans les maisons méridionales du Temple au XIIe siècle, in: Annales du Midi 73 (1961), 389-90.

 

Komtur

Komtur war die Bezeichnung für ein Ordensmitglied, welches die Verantwortung für eine Niederlassung und die damit in Verbindung stehenden Besitzungen übertragen bekommen hatte. Sowohl Ritter als auch Servienten konnten dieses Amt bekleiden. Seine Hauptaufgabe bestand in der Bewirtschaftung bzw. Verteidigung des anvertrauten Hauses mit seinen Besitztümern und die Leitung des monastischen Lebens der Brüder dort. Der Komtur hatte den Vorsitz über das Hauskapitel, auf dem zum Beispiel die Strafen für diverse Verfehlungen gestgelegt wurden. Meist fand die Ernennung zum Komtur während eines Provinzialkapitels der jeweiligen Ordensprovinz statt, aber in Ausnahmefällen konnten Komture auch außerhalb des Kapitels ernannt, versetzt oder abgesetzt werden. Anders als im Deutschen Orden, wo die Ämter jährlich zur Verfügung gestellt werden mußten, gab es bei den Templern eine solche Vorschrift nicht. Zwar fanden keine Ernennungen auf Lebenszeit statt, doch hatten manche Brüder den Komtursposten über viele Jahre inne. Ein Komtur konnte auch die Gewalt über mehrere Häuser ausüben, entweder, weil diese seinem Haus jurisdiktionell unterstanden, oder aber, falls dort aus irgendwelchen Gründen kein Amtsträger eingesetzt werden konnte. Eine gerade Karrierelinie gab es nicht. Ehemalige Komture konnten sich durchaus auf einfachen Posten eines Hauses wiederfinden, und dies nicht als Betrafung. Manche Komtureien wurden offenbar auch über einige Jahre vakant gelassen, da die Einkünfte aus diesen dann dem Provinzmeister zufielen. Ein Komtur konnte auch mehreren Ordenshäusern vorstehen.

Die Ordensregel in ihrer französischen Erweiterung unter § 132-135 legt fest, daß ein Hauskomtur vier Pferde zu seiner Nutzung haben soll, sowie zwei Knappen zu deren Pflege und sonstiger Unterstützung. Genau geregelt ist an dieser Stelle auch, welchen anderen Amtsträgern des Ordens ein Komtur wieviel Geld (bzw. sonstige Güter) übereignen darf. Neue Gebäude zu errichten, sei es aus Fachwerk oder aus Stein, war einem Komtur ohne vorherige Erlaubnis des Meisters bzw. des Provinzmeisters nicht erlaubt; er durfte jedoch Reparaturen bestehender Gebäude veranlassen.

Für Hauskomture sind die Bezeichnungen preceptor und comandator, aber auch magister belegt. Der Komtur des bedeutenden Ordenshauses von Piacenza wird sogar einmal granmagister genannt (Bellomo, 111).

Quellen für diesen Artikel und weiterführende Literatur
  • Bellomo, Elena: The Templar Order in North-West Italy, 2007, S. 111ff (für die Templer in Norditalien)
  • Forey, A. J.: The Templars in the Corona of Aragon, London 1973 (für die Templer in Spanien). Online

 

Komturei

Eine Komturei ist der Sitz eines Komturs und größere Verwaltungseinheit. Einer Komturei können mehrere Ordenshäuser und weiteres Landeigentum zugeordnet sein.

 

Kreuz

In Quellen und Ikonographie herrscht bisweilen Unklarheit über die Form des Templerkreuzes, und einige Neo-Templerorganisationen oder folkloristische Vereinigungen bedienen sich eines eindeutigen, wenn auch rot gefärbten, Malteser, bzw. Johanniterkreuzes. Das Kreuz, welches den Ordensbrüdern durch den Papst verliehen wurde, war ein gleicharmiges Tatzenkreuz, so wie das heute noch als militärische Auszeichnung bekannte 'Eiserne Kreuz', das sich seinerseits aus dem Ordenssymbol des Deutschen Ordens entwickelte.

Templerkreuz-Montsaunes Pilgerampullemit-Kreuz

Oben: Deckenfresko der Templerkirche von Montsaunes, 13. Jh. Es stellt nicht, wie fälschlicherweise immer wieder behauptet wird, ein Kreuz umgeben von zwei Senkbleien als Maurersymbol dar, sondern ist die stilisierte Darstellung des Kalvarienberges mit den beiden in der Passion erwähnten Lanzen und der Heilig-Grab-Ädikula darüber.

Re: Zum Vergleich das selbe Motiv, Kreuz unter Ädikula, auf einer Pilgerampulle des 6. Jahrhunderts aus Monza (Bildquelle/Copyright: Universität Bologna, Europeana, CC BY-ND)

 

Sankt-Georg-als-Templer-Handschrift

Oben: Der Heilige Georg(?) in Templertracht mit dem roten Kreuz auf dem Schild. Nordwestfranzösische Bibelhandschrift mit Jerusalemkarte aus der Benediktinerabtei St. Bertin in St. Omer, heute Den Haag, Kgl. Bibliothek MS Nr. 76F5, folio 1 recto (Bildquelle/Copyright: Koninklijke Bibliotheek National Library of the Netherlands)

Fresko-Cressac-mit Templer

Ein mit der obigen Handschriftenminiatur deutlich artverwandtes (kopiertes?) Fresko eines kämpfenden Ritters (Templers?, Hl. Georg?) aus der ehemaligen Templerkomturei Cressac, Frankreich, 12. Jh. Auch hier ist das Tatzenkreuz gut zu erkennen.(Bildquelle/Copyright: JLPC, Wikimedia, CC BY-SA 3.0)

Die Grabplatte des Provinzmeisters von Apulien und Sizilien, Simon de Quincy, gest. 1307. Die Platte wurde bei Bauarbeiten in den 1970er Jahren in Barletta gefunden. Umschrift nach Tommasi: [+ Hic i]acet frater Simon de Q(u)inciaco, magist(er) domorum mili/cie Templari[mpli i]n regno / Sicilie, q(u)i obiit die mercurii VII iunii anno MCC[CVII A(n)i(m)a] ei(us) vivat in Cristo (Bildquelle/Copyright: O. Cilli, I Templari di Barletta, S. 23)

 

 

Kreuzfahrt des Landgrafen Ludwigs des Frommen von Thüringen

Das Gedicht entstand Anfang des 14. Jahrhunderts, aber wohl noch vor dem Beginn des Prozesses gegen den Templerorden und ist nur in einer einzigen Handschrift erhalten. Der Verfasser vermengt Ereignisse mehrere Orient-Kreuzzüge, darunter jenen Friedrichs II., und die beiden thüringer Landgrafen Ludwig III. und Ludwig IV.. Die Templer werden hier in einem sehr positiven Licht gezeigt: sie unterstützen gemeinsam mit dem Deutschen Orden und den Johanniter den Protagonisten in der Schlacht um Akkon und treten als militärische Berater auf. Der Ordensmeister der Templer trägt hier den Namen Walther von Spelten, offenbar ein fiktiver Charakter. Er wird als Freund des Landgrafen Ludwig und des Kaisers Friedrich I. dargestellt. Er fungiert als Unterhändler und Übersetzer bei den Muslimen und wird später vom Kaiser beauftragt, die Heldentagen des Landgrafen Ludwig schriftlich festzuhalten.

Quellen des Artikels und weiterführende Literatur
  • Die Kreuzfahrt des Landgrafen Ludwigs des Frommen von Thüringen, ed. Naumann, Hans, in: MGH Deutsche Chroniken 4,2, Berlin 1923.
  • Nicholson, Helen: Love, War and the Grail, Leiden-Boston-Köln 2001, S. 80-82.

 

Krieg von St. Sabas

Der sogenannte "Krieg von St. Sabas" war eine Auseinandersetzung zwischen den italienischen Handelsstädten Genua und Venedig und ihren jeweiligen Niederlassungen in Akkon um die strategisch bedeutsam gelegene Abtei St. Sabas in der Stadt, die sich zu einem offenen Bürgerkrieg entwickelte. Die Templer versuchten zunächst gemeinsam mit den Johannitern zu vermitteln, allerdings ohne Erfolg. In der Folgezeit stellten sich die Johanniter auf die Seite Genuas, während die Templer und der Deutsche Orden mit den Venetianern und Pisanern symphatisierte. Im Frühjar 1258 kam es zu einem Angriff der genuesischen Flotte und ihrer Verbündeten Philipp von Montfort und den Johannitern auf den Hafen und die Stadt Akkon selbst. Die Templer versammelten sich daraufhin bewaffnet im Quartier ihrer Verbündeten, der Pisaner und Venezianer. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen unter Einsatz von Belagerungsmaschinen zwischen den christlichen Truppen und den beiden Ritterorden. Erst im Oktober 1258 konnte ein Frieden ausgehandelt werden. Die Genuesen verließen daraufhin die Stadt und verlegten ihre Hauptvertretung nach Tyrus.

Quellen des Artikels und weiterführende Literatur
  • Riley-Smith, Jonathan: The crusades. A history. 2. Auflage London u. a. 2005
  • Sarnowsky, Jürgen: Die Ritterorden und der Krieg von St. Sabas, in: Czaja, Roman (Hg.): Colloquia Torunensia XVII (2012), Torún 2012, S. 69-80.

 

Kritik

Es gab verschiedene Kritikpunkte gegen die Ritterorden im allgemeinen. Die häufigsten Klagen betreffen Habgier und Stolz. Der Hintergrund dieser Kritiken lag sehr oft in den fiskalischen Privilegien und der Exemtion aller aus der Kirchenreform hervorgegangenen Orden, unter denen auch die Templer waren. Durch mehrere so privilegierte Orden, die allein dem Papst verantwortlich waren in ihren Diözesen, gingen den Bischöfen Kontrolle und große Einkünfte verloren. Aber es ist auch wahr, daß einige Mitglieder des Templerordens ihre Privilegien ein wenig zu sehr ausnutzten, vertrauend auf den Schutz des Papstes, der sie auch vor einer durch den Bischof ausgesprochenen Exkommunikation bewahrte. Beeinflusst von Problemen dieser Art sind zum Beispiel die Berichte von Wilhelm von Tyrus und Matthäus von Paris.

Ein anderer Kritikpunkt war, daß die Ritterorden nicht ihre Rolle als Verteidiger des Heiligen Landes erfüllten. Man findet sogar die Beschuldigung des Verrates, mehreremale ausgesprochen von Wilhelm von Tyrus und Matthäus von Paris. Abgesehen von den Erzählungen, die der Autor selbst als "legendär" qualifiziert, kann man hinter diesen Anschuldigungen oft ein Mißverständnis der Situation im Heiligen Land entdecken. Sehr selten ist im Gegenzug die fundamentale Kritik an der Berufung eines Ritterordens überhaupt. Diese findet man bei Isaac de l'Etoile, einem englischen Zisterziensermönch.

Quellen des Artikels und weiterführende Literatur
  • Krämer, Thomas: Dämonen, Prälaten und gottlose Menschen: Konflikte und ihre Beilegung im Umfeld der geistlichen Ritterorden, in: Vita regularis: Ordnungen und Deutungen religiösen Lebens im Mittelalter, Abhandlungen 64, Berlin 2015.
  • Menache, S.: A Clash of Expectations: Self-Image versus the Image of the Knights Templar in Medieval Narrative Sources, in: Selbstbild und Selbstverständnis der geistlichen Ritterorden, hrsg. v. Czaja, R., Sarnowsky, J. (Acta Torunensia Bd. XIII), Torun 2005, S. 47-58.

 

Kroatien

Die kroatische Templerprovinz war der Ungarischen angegliedert. Der Orden hatte eine Niederlassung in Vrana, in der der König 1203 Gelder deponierte, die vom Erzbischof von Split für die Rückeroberung einer Festung bei Zadar benutzt werden sollten, die von den Venezianern okkupiert worden war. 1278 fährt ein Schiff aus Manfredonia ode Trani mit Lebensmitteln nach Vrana. 1217 wurde den Templern die Burg Klis übergeben.

Nachrichten über die Templer in Kroatien gibt die Chronica Salonitana des Thomas Archidiaconus.

Quellen des Artikels und weiterführende Literatur
  • Thomae archidiaconis Spalatensis Historia Salonitanorum atque Spalatinorum pontificum. Archdeacon Thomas of Split. History of the bishops of Salona and Split, ed., transl. and annotated by Damir Karbić, Mirjana Matijević Sokol and James Ross Sweeney, Budapest – New York 2006 (=Central European Medieval Texts 4)
  • Ricci, Vito: Gli Ordini religiosi-militari e i porti pugliesi, in: Gli Ordini religioso-militari e i porti pugliesi /Military Orders and Apulian harbours Atti del XXXI Convegno di Ricerche Templari, Bologna 12 ottobre 2013, S. 49-106, hier S. 87.

 

 

Kron (Komturei, Polen)

Kron / Cron (ab 1772 Deutsch Krone) trägt heute die polnische Bezeichnung Walcz und ist eine Kleinstadt in der Woiwodschaft Westpommern. Wo in der Stadt sich die Niederlassung befand, konnte bisher archäologisch nicht geklärt werden.

Herzog Przrmysl I. von Großpolen bestätigte am 13.04.1249 dem Templerorden die Schenkung des Dorfes "Kron" durch die Witwe des Grafen Peter von Lank und deren Enkel Hozemir und Petreko. Am 25.08.1251 schloß Bischof Boguphal von Posen mit den Templern einen Zehnt-vertrag für deren Besitzungen in seiner Diözese. Unter den benannten Orten ist auch "Cron", welches jedoch nur als Templergut bezeichnet wird. Spätestens 1291 war Kron Komturei, wie aus einer Urkunde vom 13.11.1291 ersichtlich wird. Innerhalb dieser Urkunde wird ein Bruder Albertus Niger vom Hof Krone ("...curie in Crona...") als siegelführender Zeuge bzw. Magister genannt.

Quellen des Artikels und weiterführende Literatur
  • Irgang, Winfried: Urkunden und Regesten zur Geschichte des Templerordens, Köln / Wien 1987, S. 34, Nr. 32, S. 39, Nr. 38, S. 67f, Nr. 70.
  • Lehmann, Gunther & Patzner, Christian: Die Templer im Osten Deutschlands, Erfurt 2005, S. 76, 88f.
  • Schüpferling, Michael: Der Tempelherren- Orden in Deutschland, Bamberg 1915 Seite 153 - 154.